Reform der Kassenbeiträge:Übersichtlicher - und manchmal teurer

Die Regierung hat eine Reform der Kassenbeiträge auf den Weg gebracht. Welche Auswirkungen hat sie? Was ist der Unterschied zwischen altem und neuem Zusatzbeitrag? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Nina von Hardenberg

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gab sich am Mittwoch alle Mühe, seine Reform der Krankenkassenbeiträge als Regierungserfolg zu verkaufen. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf soll den Wettbewerb unter den Kassen beflügeln und diese somit motivieren, eine "qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten", wie es der Minister ausdrückte. Und noch wichtiger: 2015 könnten für 20 Millionen Versicherte die Krankenkassenbeiträge sinken, versprach Gröhe. Was er nicht sagte, war, dass dieses Gesetz vor allem eine Kurskorrektur ist. Die Bundesregierung verabschiedet sich von den erst in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten einheitlichen Zusatzbeiträgen. Für den Bürger wird die Versicherungswelt damit wieder ein Stück übersichtlicher.

Wird die Krankenversicherung wirklich billiger?

Ein Teil der 52 Millionen Kassenmitglieder muss Anfang 2015 wahrscheinlich tatsächlich etwas weniger für die Krankenversicherung ausgeben. Laut Gesetzesentwurf soll der Pflicht-Beitragssatz der Krankenkassen zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Damit wird nach Einschätzung des Ministers allerdings keine Kasse auskommen. Die Kassen dürfen dann den Beitragssatz individuell wieder etwas nach oben schrauben. Manche Kassen werden aber weniger benötigen als die zuletzt pauschal gültigen 15,5 Prozent. Ihre Versicherten würden also Geld sparen.

Und wenn es doch teurer wird?

Einige Kassen werden wohl 2015 mehr fordern als die derzeitig gültigen 15,5 Prozent. Nach oben gilt keine Beschränkung. Alles, was über dem neuen Mindestbeitrag von 14,6 Prozent liegt, gilt als Zusatzbeitrag und muss von den Arbeitnehmern alleine bezahlt werden. Wen das ärgert, der kann die Krankenkasse wechseln. Ein Versicherter muss grundsätzlich 18 Monate Mitglied gewesen sein, bevor er wechseln darf. Er kann dann zum Ende des Folgemonats kündigen. Führt eine Kasse Zusatzbeiträge ein, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Langfristig dürften die Beiträge bei allen Krankenkassen steigen, wenn auch nicht im gleichen Maße. Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag von 2016 an im Schnitt jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen wird. Manche Kassen könnten dies durch Rücklagen abfedern. "Für 2017 rechne ich mit Zusatzbeiträgen von 1,3 bis 1,5 Prozent." Das Bundesversicherungsamt geht sogar noch von höheren Beträgen aus.

Was ist der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Zusatzbeitrag?

Der alte Zusatzbeitrag war eine pauschale Abgabe, die Kassen verlangen konnten, die mit dem Pflichtbeitrag von 15,5 Prozent nicht auskamen. Sie mussten ihn aber bei den Versicherten direkt einfordern. Das war nicht nur extrem aufwendig, die Kunden nahmen es auch übel - und kündigten zuhauf. Seither versuchen alle Kassen Zusatzbeiträge zu vermeiden. Sie verzichten dafür zum Teil sogar auf langfristige Investitionen - ein Effekt, den die Politik nicht will. Der neue Zusatzbeitrag ist eine prozentuale Erhöhung des Beitragssatzes. Die Mitglieder reagieren darauf erfahrungsgemäß weniger heftig.

Arbeitnehmer müssen die Erhöhungen alleine bezahlen. Ist das nicht unfair?

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hält es für "unverantwortlich und nachhaltig ungerecht, dass die Bundesregierung alle künftigen Kostensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich bei den Versicherten abladen will". Gröhe verteidigt dagegen, dass der Beitragssatz der Arbeitgeber eingefroren bleibt. Höhere Beiträge würden die Wirtschaft belasten und damit Arbeitsplätze gefährden.

Wird 2015 das Jahr des Kassenwechsels?

Es ist gut möglich, dass sich 2015 viele Kunden entscheiden, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Die Versicherungen müssen bis Ende Dezember 2014 bekannt geben, wie hoch ihr Zusatzbeitrag ausfallen wird.

Kommt es zu neuen Kassenpleiten? Tatsächlich haben die alten Zusatzbeiträge manche Kassen tief in die Krise gestürzt, weil ihnen die Kunden massenhaft kündigten. Die BBK für Heilberufe, die 2010 als eine der ersten die unbeliebten Extrazahlungen von ihren Versicherten verlangen musste, verlor fast ein Drittel ihrer 50 000 Mitglieder. Solche Mitgliedswanderungen werden 2015 nicht erwartet. Aus einem einfachen Grund: Die neuen prozentualen Erhöhungen dürften den Kunden weniger auffallen. Die Kassen müssen darüber zwar informieren, doch dann zieht der Arbeitgeber den neuen Satz - fast unbemerkt - direkt vom Gehalt ab.

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