Rechtsschutz:Rechtsberatung vom Versicherer

Die Arag startet einen digitalen Dienstleister in Köln. Der Haken dabei: Deutsche Kunden können den neuen Service nicht nutzen.

Von Herbert Fromme, Düsseldorf

Der Versicherer Arag baut seine Position als Dienstleister in Rechtsfragen aus. Dazu hat das Düsseldorfer Unternehmen einen digitalen Rechtsdienstleister in Köln gegründet, der auch Kunden offen stehen soll, die keine Rechtsschutzversicherung bei der Arag abgeschlossen haben. Das Unternehmen agiert zurzeit mit dem Arbeitstitel Justix, Leiter des Büros im Kölner Mediapark ist der aus der Fintech-Szene stammende Ökonom Mathias Delbrück.

Allerdings wird Justix deutschen Kunden auf absehbare Zeit keine Dienstleistungen anbieten, denn der Rechtsschutzversicherer fürchtete die Konfrontation mit den Standesorganisationen der Anwälte. Das Unternehmen soll stattdessen ein volldigitales Beratungssystem für eine Reihe anderer europäischer Märkte entwickeln. Dort sind die Regelungen liberaler.

Die Blaupause liefert die niederländische Gesellschaft Jurofoon, eine Tochtergesellschaft der Arag Niederlande. Dort können Privatleute ab 55 Euro im Jahr eine telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen und haben Zugang zur Dokumentensuche und zu Anwälten mit festem Stundensatz. Unternehmen zahlen ab 108 Euro pro Jahr für ein Abonnement.

Zunehmend dringen Firmen auf den Markt, die weder Versicherer noch Anwälte sind

Traditionell war die Arbeitsweise der Rechtsschutzversicherer vergleichsweise einfach: Ein Kunde schützte sich mit der Police gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Kam es dazu, prüfte der Versicherer, ob der Sachverhalt in der Police gedeckt war, der Kunde suchte sich einen Anwalt, der Versicherer zahlte.

Doch so einfach ist das nicht mehr. Die Gesellschaften finden, dass manche Anwälte das System ausnutzen, und würden am liebsten die Kunden durch eigene angestellten Anwälte vor Gericht vertreten lassen. Das ist in Deutschland gesetzlich verboten. Die Anwaltskammern und die Verbände argumentieren, nur unabhängige Rechtsanwälte könnten die Mandanten in deren Interesse vertreten - nicht aber bei Versicherern angestellte Juristen.

"Anwaltliche Dienstleistungen dürfen wir in Deutschland nicht selbst anbieten, wohl aber in anderen europäischen Märkten", sagt Paul-Otto Faßbender, Eigner und Vorstandschef der Arag. "In einzelnen Ländern können wir unsere Kunden auch direkt vor Gericht vertreten." In Deutschland suchen die Versicherer dagegen die Zusammenarbeit mit Anwaltsnetzen, die mit ihnen zu günstigeren Sätzen abrechnen.

Neben dem Streit um die Privilegien der Anwälte haben die Rechtsschutzversicherer noch ein anderes großes Problem: In mehreren EU-Ländern dringen Beratungs-Dienstleister auf den Markt, die gegen Abogebühr arbeiten und weder Versicherer noch Anwaltskanzlei sind. Diese Entwicklung hat die Versicherer alarmiert: Denn Kunden, die ein Abo bei einem Dienstleister abschließen, kaufen keine Rechtsschutzpolice mehr.

Statt aber diese Kunden aufzugeben, will die Arag lieber selbst als Dienstleister auftreten, macht also den Konkurrenten Konkurrenz. "Wir müssen auch in diesem Markt unsere Chancen prüfen", betont Vorstandschef Faßbender. "Sonst würden wir möglicherweise eines Tages sehr viel Geschäft als reiner Rechtsschutzversicherer verlieren, weil Kunden die Mitgliedschaft bei Service-Dienstleistern als bessere Alternative sehen."

"Die europäischen Rechtsberatungsmärkte werden gerade neu verteilt", glaubt er. "Vor allem durch die Digitalisierung entsteht dort nun sehr viel Dynamik." Die versicherungsfremden Dienstleistungen werden im Ausland durch Arag-Gesellschaften erbracht, die selbst keine Versicherer sind, sagt Faßbender. Justix in Köln soll die technischen Möglichkeiten für juristische Dienstleistungen aufbauen, die dann mit wenig Aufwand auf die jeweiligen Ländererfordernisse angepasst werden können. Dazu gehören ein Dokumentenzentrum, die Anwaltssuche, die Vermittlung an ein Anwaltsnetz, mit dem der Versicherer zusammenarbeitet, Rabatte auf Anwaltsleistungen und Festpreise für ausgewählte Dienste.

Deutscher Anwaltverein und Bundesanwaltskammer wollten zum Arag-Vorstoß nicht Stellung nehmen. Doch das Verhältnis zwischen Anwalts-Vertretern und Versicherern entspannt sich nach den Erfahrungen der Arag langsam. "Sie wissen, dass ohne Rechtsschutzversicherer die Hälfte der Anwälte nicht mehr auf dem Markt wäre", sagte ein Sprecher.

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