Recht:Wenn der Flug ausfällt

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Airlines sind oft unwillig, Entschädigung zu leisten. Mittlerweile gibt es viele Dienstleister, die Passagieren zu ihrem Recht verhelfen.

Von Caspar Busse

Mit dem Flugzeug in den Urlaub, gerade im Sommer ist das beliebt. An vielen Flughäfen herrscht Hochbetrieb in diesen Wochen, nicht selten sind Flüge verspätet oder fallen ganz aus. Den Reisenden steht in der EU dann eine Entschädigung zu, doch viele Fluggesellschaften zeigen sich bei Beschwerden hartnäckig und wimmeln Antragsteller ab. Eine ganze Reihe von Onlineportalen hat sich darauf spezialisiert, Passagieren zu helfen, die Kosten sind durchaus unterschiedlich.

Reisende haben nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug mehr als 180 Minuten, also drei Stunden, Verspätung hat, dieser annulliert wurde, oder sie aus einem anderen Grund, etwa wegen Überbuchung, nicht befördert wurden, wenn es keinen zeitnahen Ersatzflug gibt. Die Höhe der möglichen Ausgleichzahlung richtet sich nach Flugdistanz und liegt bei 250, 400 und 600 Euro (Grafik), egal ob Linien-, Charter- oder Billigflug. Die Regelung gilt für Flüge innerhalb der EU und aus der EU sowie für Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU. Nicht erstattet wird, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, also unerwartet schlechtes Wetter, Streiks oder Flugsicherheitsmängel.

Eine Reihe von Fluggesellschaften zahlt aber nicht gerne, oft werden Fluggutscheine, Flugmeilen bei einem Bonusprogramm oder ein Upgrade als Entschädigung angeboten. Dies muss nicht akzeptiert werden. Nimmt man die Offerte an, verfallen andere Entschädigungsansprüche. Die Fluggesellschaften sind zudem verpflichtet, bei Verspätungen Verpflegung und bei Bedarf auch Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Jeder Passagier kann einen Anwalt einschalten oder seine Ansprüche auf eigene Faust durchsetzen. Bei einigen Fluggesellschaften kann man sich auch Formulare zur Geltendmachung von Entschädigungen herunterladen und diese dann einreichen. Aber inzwischen ist eine kleine Industrie rund um die Fluggastrechte entstanden. Onlinefirmen wie Refund.me, Flightright, Airhelp, Fairplane, wirkaufendeinenflug.de oder EUflight werben um die Kunden. Die Passagiere können etwa bei Refund.me online prüfen, ob überhaupt eine Chance auf Entschädigung besteht, dann den Dienstleister mit der Durchsetzung der Rechte beauftragen. Dieser schaltet notfalls auch einen Anwalt ein.

Bei Erfolg wird ein Teil der Entschädigung einbehalten, meistens knapp 30 Prozent, der Rest der Summe geht dann an den Kunden. Manche Dienstleister zahlen auch sofort aus, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft am Ende zahlt oder nicht. Dann sind die Abschläge allerdings noch höher, meistens werden 40 Prozent oder mehr einbehalten. Und das, obwohl oft klar ist, dass die Airline zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Bei Refund.me zum Beispiel liegt die Erfolgsquote bei 98 Prozent.

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