Rechnungshof rügt Bundesagentur:Chef-Fernsehen - och nö ...

Pure Dauerwerbesendung für den Vorstand und seine Getreuen? Der Bundesrechnungshof prangert den hausinternen TV-Sender der Bundesagentur für Arbeit an. Fällt schon bald die letzte Klappe?

Guido Bohsem

Die Führung der Bundesagentur für Arbeit (BA) legt sehr viel Wert auf einen modernen und flotten Auftritt. Nach außen, aber auch nach innen. Das Image des miefig-piefigen Arbeitsamtes will man ein für alle Mal hinter sich lassen. Um richtig modern zu sein, schaffte man sich sogar einen hausinternen TV-Sender an, das Mitarbeiterfernsehen. Über das bewegte Bild im hauseigenen Datennetz sollen, so wirbt die BA für das Projekt, die Beschäftigten emotional angesprochen und wichtige Themen besser verinnerlicht werden. Mitarbeiter der Agentur sprechen hingegen spöttisch von Dauerwerbesendungen für den Vorstand und seine Getreuen. Zu Pannen kam es obendrein. Mitunter wurden die gleichen Botschaften sogar doppelt verfilmt.

Zahl der Arbeitslosen im Februar gestiegen

Die Bundesagentur für Arbeit gönnt sich einen eigenen TV-Sender. Kosten pro Jahr: 600.000 Euro.

(Foto: ddp)

Geht es nach dem Bundesrechnungshof, soll im BA-Programm nun bald die letzte Klappe fallen. In einem der Süddeutschen Zeitung vorliegenden Prüfbericht machen die Bonner Kontrolleure unumwunden klar, wie wenig sie vom Mitarbeiterfernsehen halten. Die 600.000 Euro, die das Drehen und Ausstrahlen der BA-Filme pro Jahr kostet, sind ihnen offenbar zu viel - jedenfalls angesichts des Nutzens, den sie sich davon versprechen: "Ihre Auffassung, dass sich aus den Erkenntnissen der Medienforschung ein Bedarf für das Mitarbeiterfernsehen ableiten lässt, teilen wir nicht", heißt es.

Genüsslich zitieren die Kontrolleure aus Kapitel 4.2 des Buchs "Medienpsychologie". Unter der Überschrift "Wissensillusion - Wirkungen von Informationssendungen" heißt es da sinngemäß, dass der durchschnittliche Zuschauer nur fünf bis zehn Prozent der im TV gesehenen Dinge tatsächlich im Kopf behält. Genau dieses Buch aber hatte die BA dem Rechnungshof zuvor an die Hand gegeben, um die Sinnhaftigkeit des BA-TV zu begründen. Lakonisch urteilen die Experten deshalb: Es sei "grundsätzlich fraglich, ob die Studie geeignet ist, den Bedarf für das Mitarbeiterfernsehen zu begründen".

Die BA möge die Kritikpunkte des Rechnungshofs doch bitte berücksichtigen und im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung noch einmal überlegen, ob sie das Mitarbeiterfernsehen verlängern wolle, urteilen die Kontrolleure und meinen damit offensichtlich: besser nicht.

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