Ratgeber:Da geht was

Studierende in Köln

Studenten in Köln. Das Bundesverfassungsgericht prüft gerade, ob Investitionen in die Erstausbildung absetzbar sind.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Auch Studenten können Steuern sparen - wie viel, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht.

Von Berrit Gräber

Als Student schon Steuern sparen? Da geht sehr wohl was, sagt Isabel Klocke, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Die dickste Steuersparchance haben derzeit junge Leute im dualen Studiengang, im Zweit- oder Masterstudium. Sie können ihre Ausgaben für Bücher, den Computer oder das Auslandssemester als steuerliche Gutschrift für spätere Berufsjahre festschreiben lassen. Studierende im Erststudium haben diesen Vorteil nicht. Trotzdem sollten auch sie jährliche Steuererklärungen machen und sich die Chance sichern, womöglich doch zu profitieren, betonen Lohnsteuerhilfevereine. Denn: Die steuerliche Ungleichbehandlung von Studierenden ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand (Az: 2 BvL 24/14). Bis zum Machtwort aus Karlsruhe bleiben Steuerbescheide in dieser Frage offen.

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