Es ist soweit: Kunden können nun beim Einkaufen grenzenlos feilschen.
Bislang begrenzte das Rabattgesetz den Preisnachlass bei Einkäufen auf drei Prozent. Künftig können Käufer um weitaus größere Nachlässe feilschen. Doch die Verbraucherschützer warnen vor zu großen Erwartungen.
Beim Autokauf kann sich das Feilschen auszahlen. (© )
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So gab es auch bisher schon Preisnachlässe. Autohändler sprachen bisher von "Hauspreisen", die unabhängig von der unverbindlichen Empfehlung des Herstellers bestimmt wurden. Oder der alte "Gebrauchte" wurde höher bewertet. Preisnachlässe und Zugaben sind also nicht ganz neu in Deutschland.
Die Freiräume sind nun größer geworden. "Die Händler können offen von einem Rabatt sprechen", sagt Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit wie viel Rabatt der Kunde rechnen kann, lässt sich jedoch schwer exakt sagen.
Autos und Unterhaltungselektronik/IT-Branche - hier sind teilweise über 20 Prozent Rabatt möglich, schätzt Dirk Klasen, Wirtschaftsreferent im Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Möbel und Haushaltsgeräte - hier kann der Kunde ungefähr mit 15 bis 20 Prozent Rabatt rechnen.
Kleidung - auch hier kann sich das Feilschen lohnen. Schon heute erzielen Kunden Rabatte bis zu 50 Prozent. Das gilt aber keineswegs für neue Modelle.
Lebensmittel - keine Chance auf Rabatte. Bei Lebensmitteln ist die Gewinnspanne der Unternehmen sehr gering. Lediglich in Spezialgeschäften (z. B. bei Delikatessen) habe der Kunde Chancen auf einen Rabatt, sagt Dirk Klasen.
Reisen - die Provisionen der Reisebüros seien sehr gering, erklärt Klasen. Bei Pauschalreisen würden die Kunden kaum Chancen auf Preisreduzierungen haben, schließlich gebe es schon die Last-Minute-Angebote. "Wer sich eine Individualreise zusammenstellen lässt, kann aber darauf hoffen, dass er zum Beispiel einen Tauchkurs gratis bekommt", so der Verbraucherschützer.
Benzin - Tankstellen werden kaum mit sich handeln lassen. Klasen: "Einige werben mit so genannten Kundenkarten." Doch Vorsicht, mahnt der Verbraucherschützer, Kunden sollten darauf achten, ob der angebotene Kartenrabatt nicht schon in den eigentlichen Preis einkalkuliert wurde.
Bücher - keine Chance auf Rabatte, schließlich gibt es die Buchpreisbindung.
Medikamente - keine Rabatte möglich, die Preise sind festgeschrieben.
Tabakwaren - keine Chance auf Rabatte, die Preise sind gesetzlich vorgeschrieben.
Dienstleistungen - theoretisch kann der Kunde nun überall verhandeln. Doch der Friseur wird kaum mit den Preisen runtergehen. Bei gesetzlich festgesetzten Honoraren (zum Beispiel beim Steuerberater, Rechtsanwalt oder Arzt) besteht keine Möglichkeit, über die Bezahlung zu feilschen.
Erster Arbeitstag als Chef der Deutschen Bank