Job weg und Geld weg: Wer Quelle vor der Pleite freiwillig verließ, geht nun leer aus. Die versprochene Abfindung ist nur noch eine von vielen Insolvenzforderungen.
Wenn ein Unternehmen die Zahl der Stellen reduzieren, aber keinem Mitarbeiter kündigen will, hat es dazu mehrere Möglichkeiten: Es kann davon absehen, frei werdende Stellen wieder zu besetzen; es kann Aufhebungsverträge anbieten.
160 Quelle-Mitarbeiter haben auf ihren Job verzichtet - es war ihnen eine hohe Abfindung versprochen worden. Doch deren Zahlung ist mit der Insolvenz des Unternehmens unsicher. (© Foto: ddp)
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Gegen eine Abfindung erklären sich dabei vor allem ältere Mitarbeiter bereit, das Unternehmen zu verlassen. Solche Programme gibt es in vielen Firmen, auf das Geld können sich die Ausscheidenden verlassen; unter einer Voraussetzung: dass ihre Firma nicht bis zur Zahlung Insolvenz anmeldet.
Job weg und Geld weg
Tritt dieser Fall ein, ist nicht nur der Job, sondern auch das Geld weg. Diese Erfahrung machen Beschäftigte bei Hertie, bei Woolworth, im Grunde bei jeder größeren Insolvenz - und jetzt auch beim Versandhausunternehmen Quelle.
Dort hatte die Geschäftsführung im November 2008 mit dem Betriebsrat ein Programm vereinbart. Es war Teil eines "Zukunftspakt" genannten Sparpakets des Arcandor-Konzerns, zu dem Quelle gehört.
Pro Jahr sollten die Mitarbeiter helfen, 115 Millionen Euro zu sparen - wer bei Quelle auf seinen Job verzichtete, dem wurde eine Abfindung versprochen, die dreißig Prozent höher war als sonst dort üblich. 160 Mitarbeiter haben nach Angaben des Insolvenzverwalters Klaus Hubert Görg unterschrieben.
Bei der Bundestagsabgeordneten der Linken, Sabine Zimmermann, und bei der Süddeutschen Zeitung haben sich nun jedoch Beschäftigte gemeldet, die das Insolvenzrecht gerade auf das Unangenehmste kennen lernen. Die Betroffenen wollen anonym bleiben, da sie sich im Aufhebungsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet haben und noch versuchen wollen, mittels einer Klage zurück ins Unternehmen zu kehren.
Die Abfindung ist nur eine Insolvenzforderung von vielen
Sie sind zum 30. Juni ausgeschieden; weil Quelle aber am 9. Juni Insolvenz angemeldet hat, ist es zu den Ende Juni fälligen Zahlungen nicht mehr gekommen. Zwischen 20.000 und 200.000 Euro brutto waren von ihnen erwartet worden, je nach Alter, Gehalt und Betriebszugehörigkeit. Die Linken-Abgeordnete Zimmermann hat die Bundesregierung gefragt, ob dieses Problem grundsätzlich bei Insolvenzen besteht.
Ja, antwortet das Justizministerium: "Schließen Arbeitnehmer in der Krise Aufhebungsverträge, laufen sie Gefahr, dass die vereinbarten Abfindungszahlungen nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lediglich Insolvenzforderungen darstellen, die mit der Insolvenzquote bedient werden." Anders gesagt: Der bisherige Mitarbeiter ist in dem Fall nur noch ein Gläubiger von vielen seiner alten Firma.
Müsste ein Unternehmen seine Mitarbeiter nicht auf dieses Risiko hinweisen, bevor die ihren Job hergeben - zumal einer Insolvenz oft Programme zum Stellenabbau vorangehen? Das Justizministerium sieht hier "insbesondere die Gewerkschaften und die Betriebsräte" gefordert.
Bei Verdi gibt der zuständige Gewerkschaftssekretär Johann Rösch an, dieser Aufgabe gerecht geworden zu sein. Er habe "in zwei Fällen" Mitarbeiter gedrängt, auf sofortige Auszahlung zu bestehen, und nicht erst zum Tag des Ausscheidens.
"Wir konnten uns nicht vorstellen, dass es zur Insolvenz kommt"
Das war möglicherweise die Vorsicht des Außenstehenden, der schon alles erlebt hat. Anders sieht es bei Firmen-Angehörigen aus, die meinen, ihren Laden seit Jahrzehnten zu kennen. Wer bei Quelle nachfragt, beim Betriebsrat wie beim Unternehmen selbst, erhält eine nahezu wortgleiche Antwort: "Wir haben uns doch bis zuletzt nicht vorstellen können, dass es tatsächlich zur Insolvenz kommt."
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(SZ vom 23.07.2009/kfa/pak)
Erster Arbeitstag als Chef der Deutschen Bank
zusätzlich schlage ich eine öffentliche Quelle-Kataloge-Verbrennung vor, am besten die frischen Seehofer-Gedächtnis-Kataloge
alles kalter Caffe.
Die 150 Betroffenen sollen mit Schaufeln, Mistgabeln und 10 Lkw bei Quelle einfallen und sich mit Elektronik und dergl. selbstbedienen.
Die Polizei wird zwar ein Krisenzentrum einrichten, aber sich nicht vorzugehen wagen. It´s time for revoluuuuuschn. Oder juristisch: Naturalrestitution.
Eine Strafanzeige gegen die Unterzeichner der Auflösungsverträge wegen Betrugs!
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt
Spätestens nachdem Eick in der Frankfurter Sonntagszeitung angekündigt hatte, dass ohne Staatshilfe am 12. Juni die Lichter ausgehen, konnte sich das doch jeder vorstellen. Das war etwa vier Wochen bevor tatsächlich Insolvenz angemeldet wurde. Da hat der Betriebsrat fast einen Monat selig geschlummert!
nur Bares ist Wahres!
Die Sache hat nur einen Haken:
Sozialpläne, die vor Eröffnung des Inolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden sind, können vom Insolvenzverwalter widerrufen werden, § 124 InsO
Einzelabfindungen, die in den letzten drei Monaten vor Insolvenzantragstellung bezahlt worden sind, können unter Umständen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, § 130 InsO
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