Psychiatrisches Gutachten:Zu Unrecht pensionierte Steuerfahnder bekommen Schadenersatz

Waren sie paranoide Querulanten? Oder einfach nur gewissenhaft? Vier Steuerfahnder aus Hessen erfahren vor Gericht späte Genugtuung.

Von Markus Zydra

Es ist kein Geheimnis, dass gute Steuerfahnder auch den Mächtigen Ärger bescheren können: Marco Wehner, Rudolf Schmenger sowie Heiko und Tina Feser gehören zu den besten ihres Fachs. Sie waren Teil der Spezialgruppe der Frankfurter Steuerfahndung V, die in den 1990er Jahren Razzien bei Großbanken initiiert und Tausende Verfahren angeschoben hatte. Ihre akribische Aktenarbeit galt als vorbildlich.

Doch dann drehte sich der politische Wind in Hessen. Die Jagd auf Steuerhinterzieher hatte keine Priorität mehr. Da musste die Truppe einigen Menschen in Hessen wohl sehr unbequem geworden sein. Ein Psychiater attestierte dem Quartett 2006 "paranoid-querulatorische" Eigenschaften. Sie wurden daraufhin in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Das ist die kurze Zusammenfassung eines fast 25 Jahre dauernden Streits, der nun, zumindest was das Gutachten angeht, ein Ende finden könnte. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Berufungsverfahren Schadenersatzforderungen für alle vier ehemaligen Beamten bestätigt.

Alles begann mit einer verdächtigen Amtsverfügung

Marco Wehner bekam demnach nun ebenfalls einen fünfstelligen Betrag als Schadenersatz zugesprochen, was die Vorinstanz noch verweigert hatte. Seine ehemaligen Kollegen konnten sich mit ihrer Forderung nach einer höheren Zahlung nicht durchsetzen. Der Gutachter muss etwa 230 000 Euro an die vier Kläger zahlen. Die Richter ließen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zu, möglicherweise erheben die Kläger und der Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Der Streit begann im Jahr 2001 mit einer überraschenden Amtsverfügung der Vorgesetzten, die viele Steuerfahnder als Strafvereitelung interpretierten. Die Beamten wurden damals angewiesen, nur noch bei Verdachtsfällen über 500 000 Mark aktiv zu werden. Das kam den Profis verdächtig vor. Die Praxis hatte gezeigt, dass große Vermögen häufig parzelliert werden, um so unter dem Radar der Steuerfahnder zu bleiben. Man müsse also auch beim kleinsten Anfangsverdacht aktiv werden dürfen, weil sich dahinter ein großer Fisch verbergen konnte.

Die Abteilung hatte den Verdacht, dass vermögende Steuerpflichtige geschützt werden sollten. Die Steuerfahnder wehrten sich - ohne Erfolg. Viele hatten Angst, ihren Protest fortzuführen. So schrumpfte die renitente Gruppe.

Bereits 2009 wurde der Psychiater zu einer Geldstrafe verurteilt

Die Behörde machte den vier standhaften Steuerfahndern das Leben zur Hölle. Sie wurden versetzt, ihrer Verantwortlichkeiten enthoben und mussten sich in der Personalabteilung wegen Nichtigkeiten verantworten. Einige Betroffene wurden depressiv. 2006 wurde der Gutachter hinzugezogen. Auf Basis von dessen Expertise wurden die Beamten schließlich ausgemustert. Der Rechtsstreit begann.

Zunächst schaute sich die Landesärztekammer die Ausführungen an. Dort äußerte man den "hochgradigen" Verdacht einer "Gefälligkeitsbegutachtung" und leitete ein berufsständisches Verfahren beim Verwaltungsgericht Gießen ein. Die Richter verurteilten den Psychiater im November 2009 wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro. Die Begründung: Er habe bei seinen Gutachten "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" gearbeitet. Die Richter am Landesgericht sahen es genauso. Nun folgte die Bestätigung durch das Oberlandesgericht.

Die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder fiel in die Regierungszeit von Roland Koch (CDU). Der damalige Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat die Vorwürfe, Steuerhinterzieher schützen zu wollen, stets zurückgewiesen. Später gab es Vorwürfe, Weimars Ministerium hätte die Zwangspensionierung eigenständig prüfen müssen. Die Anwälte sehen das Urteil als Erfolg, weil die Gerichte "die sittenwidrige vorsätzliche Falschbegutachtung festgestellt hätten". Es ist eine späte Genugtuung für die Betroffenen. Einer arbeitet mittlerweile als Steuerberater.

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