Prozess um WM-Karten:Aus Mangel an Beweisen

Die Ticketaffäre bleibt ohne Folgen: Der frühere EnBW-Chef Utz Claassen, der vor der Fußball-WM Ticket-Gutscheine an Politiker verschickte, ist vom Bundesgerichtshof freigesprochen worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den ehemaligen EnBW-Vorstandschef Utz Claassen in der sogenannten WM-Ticketaffäre endgültig vom Vorwurf der Bestechung von Politikern freigesprochen. Der Manager habe sich nicht strafbar gemacht, als er sieben Spitzenpolitikern in Berlin und Stuttgart Gutscheine für Eintrittskarten für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 schicken ließ, hieß es in dem Urteil.

Prozess um WM-Karten: Utz Claassen, der frühere EnBW-Chef, mit seinem Anwalt Klaus Menge (links).

Utz Claassen, der frühere EnBW-Chef, mit seinem Anwalt Klaus Menge (links).

(Foto: Foto: dpa)

Der BGH bestätigte ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das den ehemaligen Manager 2007 vom Vorwurf der strafbaren Vorteilsgewährung entlastet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Claassen vorgeworfen, die Gutscheine für die WM in Deutschland mit den Weihnachtsgrußkarten außerhalb des Sponsoring-Konzepts an fünf baden-württembergische Landesminister, Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und den Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD), verschickt zu haben. EnBW war einer der Sponsoren der Fußball-WM 2006.

Zuvor hatte selbst die Bundesanwaltschaft den Freispruch Claassens unterstützt. Zwar attestierte Staatsanwalt Ralph Heine dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom November 2007 einen "fehlerhaften rechtlichen Maßstab". In einer "Gesamtwürdigung" sei der damalige Freispruch des Ex-Managers des Energiekonzerns aus Mangel an Beweisen jedoch nicht zu beanstanden, sagte Heine am Dienstag in Karlsruhe.

Claassen muss sich vor Gericht verantworten, weil sein Unternehmen Gutscheine für Eintrittskarten bei der Fußball-WM 2006 an sieben Politiker verschenkt hatte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft machte er sich wegen Vorteilsgewährung strafbar. Der BGH verkündet sein Urteil noch an diesem Dienstag.

Aus Sicht von Staatsanwalt Heine handelt es sich bei dem Verschenken der Eintrittskarten um einen Sonderfall. Weil EnBW offizieller FIFA-Sponsor der Fußball-WM 2006 gewesen sei und an dieser Rolle auch beim Staat ein Interesse bestand, sei die Versendung der Gutscheine nicht als strafbare Vorteilsgewährung einzustufen. Er beantragte deshalb die Verwerfung der staatsanwaltschaftlichen Revision.

Claassen hatte mit der Weihnachtspost 2005 je zwei Gutscheine an sechs Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung - darunter Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) - sowie einen Gutschein an Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, geschickt. Die Karten waren 220 Euro (für Stuttgart) und 280 Euro (für Berlin) wert.

Allerdings hielt Heine - entgegen der Ansicht des Landgerichts - daran fest, dass solche Einladungen prinzipiell als strafrechtlich relevanter "Vorteil" einzustufen seien. Das gelte auch, obwohl die Mitglieder der Landesregierung über das Kartenkontingent des Landes ohnehin freien Zutritt gehabt hätten. Bei Machnig sei es außerdem nicht klar gewesen, dass er sonst ebenfalls eine Freikarte erhalten hätte. Damit machte Heine deutlich, dass das Thema Sponsoring nicht generell von der Korruptionsstrafbarkeit ausgenommen sein soll.

Claassens Verteidiger Steffen Stern hatte die Formulierung des einschlägigen Paragrafen 333 Strafgesetzbuch (Vorteilsgewährung) als zu weitgehend kritisiert. Sie lade regelrecht zu solchen Anklagen ein. Die Eintrittskarten hätten für die Politiker kein "Verlockungspotenzial". EnBW hatte die WM mit zwölf Millionen Euro gesponsert und weitere zwölf Millionen für die Umsetzung des Sponsoringkonzepts ausgegeben.

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