Gut fünf Jahre später bleibt der Ruin der einst stolzen eidgenössischen Flugfirma Swissair ohne Folgen: In einem Großprozess wurden alle 19 Verantwortlichen freigesprochen.

Ende mit Freispruch: Im Prozess um den Zusammenbruch der einst so stolzen eidgenössischen Fluggesellschaft Swissair sind alle 19 Angeklagten freigesprochen worden. Auch der ehemalige Chef Corti, ging straffrei aus, wie aus dem am Donnerstagmorgen gesprochenen Urteil hervorgeht. Den Angeklagten wurden teils sehr hohe Summen an Schadenersatz zugesprochen. Corti erhielt 600.000 Schweizer Franken (rund 365.000 Euro), die restlichen Angeklagten bekommen Summen zwischen 100.000 und 300.000 Franken.

Anzeige

Der Fall hatte in der Schweiz große Bedeutung - so wie Enron in den USA und Mannesmann für Deutschland. Nun endet der spektakuläre Strafprozess um die Pleite von Swissair mit einem Freibrief.

Der Absturz des Traditionsfliegers aus dem Herbst 2001 wurde akribisch aufgearbeitet. In fünf Jahren wurden Hunderte Zeugen und Beschuldigte vernommen. 4000 Aktenordner halten die Story einer Pleite fest. Am Ende brachte die Züricher Staatsanwaltschaft die komplette ehemalige Führungsspitze von Swissair vor Gericht.

Angeklagt waren Bankiers, Spitzenpolitiker und Industrieführer aus dem Verwaltungsrat. Zum Beispiel: Lukas Mühlemann, Exchef der Großbank Credit Suisse, oder Thomas Schmidheiny, Eigentümer des Zementmultis Holcim. Die Justiz warf ihnen vor, wider besseres Wissen die Sanierung verzögert - und damit den Gläubigern einen Milliarden-Schaden verursacht zu haben. Es seien auch Dokumente gefälscht und Geld verschoben worden, so die Anklageschrift.

Für den Prozess wurde in der Nähe des Zürcher Fughafens eine Stadthalle gemietet, die bis zu 1500 Personen Platz bietet.

Doch selbst die Staatsanwaltschaft schien nicht zweifelsfrei an eine strafrechtliche Schuld der Angeklagten zu glauben. Die Swissair-Verantwortlichen seien "keine eigentlichen Wirtschaftskriminellen, sondern Menschen, die primär den Untergang der Swissair-Gruppe verhindern wollten", verkündete sogar der Oberstaatsanwalt.

Unfähigkeit, das ist wohl die Lehre aus diesem Prozess, kann genausowenig bestraft werden wie Dummheit.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Feuchtgebiete und Witwengifte

Wie viel ist uns die Umwelt wirklich wert? Eine Suche nach dem Preis der Natur. Jetzt lesen ...

(sueddeutsche.de)