Prozess um Cum-Ex-Geschäfte:"Opfer eines bandenmäßigen Betrugs"

Erwin Müller

Mit seinen Drogeriemarkt-Filialen ist Erwin Müller in vielen Städten präsent. Er selbst lässt sich allerdings nur selten in der Öffentlichkeit sehen, hier im Jahr 2015.

(Foto: Marius Becker/dpa)
  • Der Drogerieunternehmer Erwin Müller fordert 45 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank J. Safra Sarasin.
  • Müller fühlt sich von der Bank falsch beraten. Sie hätte ihm verschwiegen, dass es bei einem Investment um zweifelhafte Geschäfte ging.
  • Es geht dabei um komplexe Aktiengeschäfte, die die Bundesregierung 2012 gestoppt hatte. Bei diesen so genannten Cum-Ex-Geschäften wurden mehr Steuern erstattet, als gezahlt wurden.

Von Stefan Mayr, Ulm, und Valentin Dornis

Montagmorgen, Landgericht Ulm. Zahlreiche Fotografen und Kamerateams haben sich am Saal 213 in Position gestellt, um ihn ins Bild zu kriegen. Doch der Mann, auf den sie alle warten, kommt nicht: Erwin Müller, 84 Jahre alt, Drogerieunternehmer und Milliardär. Eigentlich hatte ihn das Gericht dazu aufgefordert, heute zu erscheinen, aber der öffentlichkeitsscheue Müller lässt lieber seinen Anwalt sprechen. Es geht um viel Geld, Müller will 45 Millionen Euro Schadenersatz von der Bank Bank J. Safra Sarasin. Er fühlt sich falsch beraten bei einer Investition in den Luxemburger Sheridan-Fonds.

Es geht dabei auch um komplexe Aktiengeschäfte mit hoher Rendite. Ihr Ziel soll es gewesen sein, durch den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende vom Fiskus mehr Steuern erstattet zu bekommen, als überhaupt gezahlt worden waren. Das Bundesfinanzministerium stoppte diese Erstattungen 2012. Daraufhin ging der Fonds Pleite, und das von den Anlegern eingezahlte Geld war weg.

Müller wirft seiner Bank vor, ihm diese Geschäfte verschwiegen zu haben. In der Erklärung, die einer seiner Anwälte vorliest, klingt das so: Müller sei "Opfer eines bandenmäßigen schweren Betrugs" geworden. Ihm habe man "zwölf Prozent Rendite" versprochen, die Investition sei ihm als "abgesichert durch die Allianz" verkauft worden. Er habe keinen Prospekt erhalten und das Risiko eines Totalverlusts sei "nicht erwähnt" worden.

Die Anwälte der Bank setzen dem entgegen, Müller habe sehr wohl Bescheid wissen können: "Wir reden über einen milliardenschweren, erfahrenen Geschäftsmann." Damit ist das Verfahren an einer spannenden Stelle angekommen. Denn genau das ist ja die Frage: Hätte Müller angesichts der hohen versprochenen Renditen nicht von selbst darauf kommen müssen, dass mit diesem Investment etwas nicht stimmen konnte?

Die Richterin lässt durchblicken, Müller habe durchaus Chancen in dem Prozess

Müllers Anwälte sprechen von einer mangelhaften Beratung. Eine sachgerechte Aufklärung durch die Bank wäre ihrer Ansicht nach gewesen, darauf hinzuweisen, dass sich die deutschen Behörden diese Deals "bislang gefallen lassen und wir hoffen, das bleibt auch weiterhin so. Wenn ja, dann kriegen Sie große Rendite." Dabei sei es bei dem Konstrukt letztlich nur darum gegangen, die Steuerbehörden zu hintergehen. "Alles wurde wahnsinnig kompliziert gemacht drum herum", sagt der Müller-Anwalt. Ein Vorwurf, den die Gegenseite zurückweist.

Auch, warum er persönlich nicht erschienen ist, lässt Müller erklären: Er habe bereits ausführlich ausgesagt, deshalb erachte er es nicht als nötig, wie angeordnet zu erscheinen. Richterin Julia Böllert bedauert die Absage: "Wir hätten uns gerne einen eigenen Eindruck von Herrn Müller verschafft, aber dann ist das so." Und sie lässt durchblicken, dass der Drogerieunternehmer nach Auffassung des Gerichts durchaus gute Chancen haben könnte. Es gebe "wahrscheinlich" mindestens einen "Angriffspunkt für Beratungspflichtverletzung". Am 22. Mai soll das Urteil verkündet werden.

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