Von Daniela Kuhr

Das Oberlandesgericht Frankfurt spricht einem geprelltem Aktionär rund 10.000 Euro Schadensersatz zu. Das Urteil sei für Anleger sehr erfreulich, sagen Anwälte.

Der frühere Vorstandschef des Medienkonzerns EM.TV, Thomas Haffa, muss einem Aktionär rund 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Mit der Bekanntgabe falscher Halbjahreszahlen im August 2000 habe Haffa den Anleger in sittenwidriger Weise geschädigt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG).

Stars der New Economy: Die Haffa-Brüder. (© Foto: dpa)

Anzeige

Das Urteil stammt bereits vom 10. Mai 2005, wurde aber erst jetzt bekannt. Damit hat erstmals ein Aktionär vor einem Gericht erfolgreich gegen Haffa geklagt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Seit dem Verfall des Aktienkurses von EM.TV, der im Frühjahr 2000 einsetzte, haben Aktionäre reihenweise gegen den Medienkonzern und Haffa persönlich geklagt. Auf dem Höhepunkt kostete die Aktie mehr als 100 Euro, stürzte in den folgenden Jahren aber auf gerade noch einen Euro ab.

1,4 Millionen Euro Strafe

Im April 2003 verurteilte eine Strafkammer des Landgerichts München Haffa und seinen jüngeren Bruder wegen falscher Darstellung der Unternehmensverhältnisse zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung im vergangenen Dezember. Danach haben die Brüder am 24. August 2000 bewusst zu positive Halbjahreszahlen bekannt gegeben. Trotzdem wiesen die Zivilgerichte bislang alle Klagen gegen die Brüder ab.

In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte der Anleger über seinen Bankberater von den Halbjahreszahlen erfahren. Die Ad-hoc-Mitteilung, in der die Zahlen veröffentlicht wurden, kannte er also nur mittelbar. Dennoch gab ihm das Gericht nun Recht.

Haffa sei "bedenkenlos" bereit gewesen, "sich über grundlegende Anforderungen des Kapitalmarkts hinwegzusetzen", heißt es im Urteil. Er habe "die Schädigung eines großen Anlegerkreises aus Eigennutz billigend in Kauf" genommen (Aktenzeichen: 5 U 133/03).

Gute Chancen auf Schadensersatz für Aktionäre

"Das Urteil des OLG ist aus Anlegersicht sehr erfreulich", sagte Peter Gundermann von der Tübinger Kanzlei Tilp Rechtsanwälte.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Thomas Haffa muss erstmals zahlen
  2. Seite 2
Leser empfehlen