Prozess gegen Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer eingestellt:Gauweiler wollte Kirchs Feldzug weiterführen

Der Prozess gegen Ex-Banker Breuer ist eingestellt. Er muss 350.000 Euro zahlen. Damit sind eigentlich alle zufrieden. Außer Peter Gauweiler, dem Anwalt des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch. Der CSU-Politiker lässt einwenden, es fördere Vorurteile in der Bevölkerung, wenn sich die Reichen vor Gericht freikaufen.

Klaus Ott

Das Ende seines Prozesses war für Rolf-E. Breuer kurz und teuer. 350.000 Euro muss der frühere Vorstandssprecher der Deutschen Bank zahlen; 250.000 an den Staat und 100.000 an gemeinnützige Organisationen. Das ist der Preis dafür, dass Breuer beim Münchner Landgericht nicht länger auf der Anklagebank sitzen muss. Das Verfahren gegen ihn wegen versuchten Prozessbetrugs in einem früheren Justizstreit wurde am Montag eingestellt.

Das sei die "vernünftigste Lösung" sagte Anton Winkler, der Vorsitzende Richter der sechsten Strafkammer. Am Schluss waren alle zufrieden: Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nur einer war ganz und gar nicht zufrieden: Peter Gauweiler, CSU-Politiker, Bundestagsabgeordneter und Rechtsanwalt.

Gauweiler hatte in den vergangenen Tagen vehement versucht, das Verfahren gegen Breuer am Laufen zu halten, und mächtig Druck gemacht. Der prominente Anwalt vertritt einen Mandanten namens "Darpar", der den Zusatztitel "138. Vermögensverwaltungs GmbH" trägt. Dahinter verbirgt sich das Erbe des vor fünf Monaten verstorbenen Medienhändlers Leo Kirch. Und der wiederum hatte einst über Gauweilers Kanzlei Anzeige gegen Breuer erstattet und so das Verfahren gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef ausgelöst.

Kirch führte zu Lebzeiten einen Feldzug gegen die Deutsche Bank, den seine Erben und Anwälte nun fortsetzen. Breuer soll schuld gewesen sein an der Pleite des Medienhändlers im Jahr 2002; und anschließend soll der Banker mit einer Falschaussage bei Gericht gar versucht haben, Kirch um ihm zustehenden Schadenersatz in Milliardenhöhe zu betrügen.

Im jetzigen Prozess gegen Breuer gab es wenig Nahrung für diese These, doch Gauweiler warf sich für das Kirch-Erbe weiter in die Bresche. Vergangenen Freitag telefonierte der Münchner Jurist eine halbe Stunde lang mit Staatsanwältin Christiane Serini, um sie davon abzuhalten, einer Einstellung des Verfahrens gegen Breuer zuzustimmen. Es handele sich um einen außergewöhnlichen Fall und er habe nach dem Grundgesetz Anspruch auf rechtliches Gehör, sagte Gauweiler.

Vorsoglich noch eine Anzeige gegen Breuer

Sollte die Staatsanwaltschaft ein solches Prozessende akzeptieren, dann wäre das "ermessensfehlerhaft". Er werde das dann "mit allen Mitteln angreifen". Schließlich habe sich der Tatverdacht gegen Breuer massiv erhärtet. Festgehalten sind diese Äußerungen in einem Vermerk von Serini über das Telefonat mit Gauweiler, das von 10.45 bis 11.20 Uhr dauerte.

Drei Stunden später, gegen 14.30 Uhr, ging am Freitag bei der Staatsanwaltschaft ein Schriftsatz von Gauweilers Kanzlei über das "spektakuläre Fehlverhalten" des früheren Deutsche-Bank-Chefs ein. Die Kanzlei berief sich unter anderem auf einen Zeugen, dessen Aussage bei Gericht Breuer nicht ent-, sondern belastet hatte (im Gegensatz zu anderen Zeugen). Der Schriftsatz enthielt rein vorsorglich eine weitere Strafanzeige gegen Breuer wegen "gleichgerichteten kriminellen Aktivitäten" in einem Fall, in dem gegen den Ex-Bankchef bereits ermittelt wird.

Garniert war das alles mit einem Schnell-Gutachten eines Rechts-Professors. Der schrieb, in der Bevölkerung werde womöglich das Vorurteil bestärkt, der Chef der Deutschen Bank könne bei der Justiz mit besonderer Milde rechnen (nachdem sich Breuers Nachfolger Josef Ackermann vor Jahren in einem ganz anderen Prozess mit einer Millionen-Zahlung freigekauft hatte).

Staatsanwältin Serini ließ sich von Gauweilers Vorstoß allerdings nicht beeindrucken. Sie verwies am Montag bei Gericht auf Zeugenaussagen, die Breuer entlastet hätten und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Auch Breuers Anwälte Sven Thomas und Norbert Scharf schlossen sich der Ansicht des Gerichts an, das wäre die vernünftigste Lösung. Wie es nun weitergeht? Darüber will Gauweiler mit Kirchs Witwe reden.

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