Prozess gegen Ex-Chef der Deutschen Bank:Ist ja unwichtig, was der Herr Breuer sagt

Falschaussage. So lautet der Vorwurf gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf-E. Breuer. Doch nach einer unerwarteten Zeugenaussage gibt der Richter einen bemerkenswerten Hinweis. Und Breuer kann mit einem Freispruch rechnen.

Klaus Ott

Rolf-E. Breuer schaut die meiste Zeit missmutig drein, die Mundwinkel nach unten gezogen. Auf der Anklagebank zu sitzen, ist für den früheren Vorstandssprecher der Deutschen Bank schließlich kein Vergnügen. Am Freitag hat der 74-jährige Pensionär jedoch Grund zur Zuversicht, als das Verfahren gegen ihn wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem Münchner Landgericht fortgesetzt wird. "Wir wollen Herrn Breuer gerecht werden", sagt der Vorsitzende Richter Anton Winkler. "Wenn er einen Freispruch verdient hat, soll er ihn bekommen."

Breuer-Prozess

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Rolf Breuer, steht wegen versuchten Betrugs vor Gericht - und darf auf einen Freispruch hoffen.

(Foto: dapd)

Anlass für diesen bemerkenswerten Hinweis ist ein Zeugenauftritt eines anderen Pensionärs. Walter Seitz war einst Richter am Oberlandesgericht (OLG) in München und hat dort 2003 einen spektakulären Fall verhandelt. Der 2002 pleitegegangene Medienhändler Leo Kirch verklagte die Deutsche Bank und Breuer auf Schadensersatz, weil diese an seinem Malheur schuld seien. Anlass: ein TV-Interview Breuers, in dem der damalige Bank-Chef kurz vor Kirchs Pleite dessen Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte.

Der inzwischen verstorbene Medienhändler war Kreditkunde der Deutschen Bank gewesen. Vor dem OLG soll Breuer dann, um Kirchs Klage abzuwehren, falsch ausgesagt haben. So sieht es die Staatsanwaltschaft, die am Freitag aber eine herbe Schlappe erlebt.

Der ehemalige Richter Seitz erzählt nämlich, beim OLG sei es auf Breuers Aussage überhaupt nicht angekommen. "Das war für unsere Entscheidung nicht von Bedeutung." Seitz fügt hinzu, ihm falle auch nichts ein, "was Breuer hätte sagen können, was für das OLG von Bedeutung gewesen wäre". Und Seitz ist sogar verwundert, dass sein einstiger Prozess zu einer Anklage gegen Breuer geführt hat. "Für mich war erstaunlich, dass da ein Strafverfahren kommt." Richter Winkler kommentiert diese Aussagen mit dem Satz, "für uns ist das wichtig", und mit dem Hinweis auf einen möglichen Freispruch.

Nun könnte es aus Sicht der Staatsanwaltschaft noch so sein, dass Breuer damals geglaubt habe, seine Angaben vor dem OLG seien wichtig, und deshalb ein versuchter Prozessbetrug vorliege (was das Gericht auch klären will). Aber erstens ist das ziemlich um die Ecke gedacht, und zweitens will die Verteidigung belegen, dass ihr Mandant vor dem OLG mitnichten gelogen habe.

Breuer und die Vergessensrate

Breuer hatte dem OLG erklärt, er habe zum Zeitpunkt seines TV-Interviews über Kirch keine speziellen, internen Kenntnisse über dessen Kredit der Deutschen Bank gehabt. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass wenige Monate vor dem TV-Interview in der Deutschen Bank bei zwei Sitzungen in Gegenwart von Breuer über Kirchs finanzielle Lage und seinen Kredit berichtet worden sei.

Das belege gar nichts, widerspricht Breuers Anwalt Sven Thomas. Das seien Mammutsitzungen mit vielen Themen und noch mehr Zahlen gewesen. Thomas will vor Gericht mit Experten und Studien wissenschaftlich belegen, dass 95 Prozent der Informationen schon während einer solchen Sitzung aus dem Gedächtnis verschwänden, und die restlichen fünf Prozent einige Zeit später. Thomas wird von Richter Winkler bescheinigt, dass derlei Erkenntnisse wichtig seien für das Verfahren gegen Breuer. "Diese Vergessensrate kenne ich auch", merkt Winkler noch an. Er bekomme von seiner Freundin zu hören, dass er so vergesslich sei.

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