Das Aufbrechen der Versicherungsmonopole führte, so lautet das Ergebnis der Untersuchung des Lausanner Professors Thomas von Ungern-Sternberg, "zu erheblichen Anstiegen in den Verwaltungs- und Vertreterkosten und damit auch der Prämiensätze"; und es führte dazu, dass die Ausgaben für die Vorbeugung sanken: Solange es lokale Gebäudeversicherungsmonopole gab, hatten diese Interesse daran gehabt, die Feuerwehren kräftig zu unterstützen; das führte zu niedrigeren Schäden. Als die Vorteile solcher Prävention sich automatisch auch auf die neuen Konkurrenten erstreckten, verloren die früheren Monopolisten das Interesse an solcher Vorsorge. Ungern-Sternbergs Zusammenfassung: "Die Behauptung der EU, das Abschaffen der Staatsmonopole sei im Interesse der Versicherungsunternehmer, hat sich als nicht zutreffend erwiesen."
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Privatisierungskatastrophen blieben hierzulande aus
Es sind Beispiele wie dieses, die dazu geführt haben, dass sich der Privatisierungs-Überschwang in Deutschland und in Europa beruhigt hat. Drei Gründe waren und sind dafür ausschlaggebend: Erstens hat sich gezeigt, dass der Markt Preis und Qualität nicht immer im gewünschten Maß garantieren kann. Zweitens wurde den Entscheidungsträgern bewusst, dass es sich bei der Frage, ob die Daseinsvorsorge privatwirtschaftlich oder gemeinschaftlich organisiert wird, um eine politische Frage handelt, nicht um eine, die aus ökonomischen Gründen alternativlos ist. Und drittens gab es, zumal in Frankreich und Großbritannien, Privatisierungskatastrophen: das Waterleau von Grenoble oder die Auflösung der British Rail.
Deutschland ist von solchen ganz großen Desastern verschont geblieben. Aber womöglich zählt auch die sinkende Zustimmung zur Demokratie in Deutschland zu den Privatisierungskatastrophen: Wenn der Staat sich immer weiter zurückzieht, wenn er Private all das machen lässt, was früher Sache des Staates war, dann wird auch der Bereich, in dem der Wähler mitbestimmen kann, immer kleiner; sein Stimmgewicht bei Wahlen sinkt.
Gemeinwohl wird outgesourct
Der eher konservative Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß klagt: "Wenn sich der Staat fortwährend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch entzieht, dass er substantielle Teile von sich privatisiert und letztlich ungebunden durch private Dritte erfüllen lässt, dann sehe ich das Problem, dass der Staat letztlich selbst seine Macht zur Selbstdefinition in Frage stellen könnte. Wofür steht er noch, wenn er sich selbst eines großen Teils seiner Substanz begibt?" Hinter diesen Sätzen steckt die Warnung vor dem Glauben, dass das Gemeinwesen nach den Regeln eines Profit-Centers funktionieren könne.
Privat oder staatlich? Manchmal wurde Privatisierung aus ähnlichen Gründen betrieben, aus denen Unternehmensberater in die Betriebe geholt werden - um unangenehme Dinge (die manchmal Wahrheiten sind) durchzusetzen, wozu die staatlichen Stellen nicht in der Lage waren. Privat oder staatlich? Mittlerweile ist die Erkenntnis gewachsen, dass es nicht um das Etikett geht, das auf einem Daseinsvorsorge-Betrieb klebt. Ein ausschließlich profitorientierter Privatbetrieb, der das Gemeinwohl outgesourct hat, ist genauso schlimm wie eine staatliche Unternehmung, die luschig mit müden Beamten geführt wird. Privat oder staatlich? Kluge Daseinsvorsorge funktioniert nicht nach Schwarz-Weiß-Mustern. Wie der Staat seiner Verantwortung gerecht wird, ist keine Frage eines binären Denkens, sondern der gestaltenden und regulierenden Phantasie.
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(SZ vom 30.4.2008/jkf/tob)
Heribert Prantl bürgt für Qualität. Dieser ausgezeichneten Artikel sollte Pflichtlektüre der Privatisierungsideologen und Politiker sein. Hoffentlich bewegt sich das Privatisierungspendel nach dem "Zittern" nun wieder zurück in eine vernünftige Lage.
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Der entscheidene Faktor für den Erfolg hierbei ist das Erkennen von Grenzen.
Was kann Privatisierung leisten und was nicht. Welche Aufgaben sollte der Staat übernehmen und welche nicht. Und das korrekte Erkennen von Grenzen stellt die Entscheidungsträger (Politik) scheinbar vor unlösbare Aufgaben.