Von Nina Bovensiepen und Detlef Esslinger

Kanzlerin Merkel will sich beim Post-Mindestlohn nicht noch einmal des Wortbruchs bezichtigen lassen - darum hält die CDU trotz heftiger Kritik an SPD-Minister Olaf Scholz am Mindestlohn bei den Postdiensten fest.

Ein unangenehmer Vorwurf, den SPD und Union sich in der vergangenen Zeit wechselseitig gemacht haben, ist der vom "Wortbruch". SPD-Chef Kurt Beck hatte nach seiner Rückkehr auf die politische Bühne am Montag einige Mühe zu erklären, warum seine Aussagen zum Umgang mit der Linkspartei nach der Hessen-Wahl keinen Wortbruch bedeuteten. Als solchen hatte die Kanzlerin vor zwei Wochen Becks Öffnung nach links eingeordnet. Vermutlich wählte Angela Merkel diesen Ausdruck, weil sie weiß, wie sehr der Wortbruch-Vorwurf sitzt. Führende Sozialdemokraten hatten Merkel vor nicht langer Zeit nämlich ebenfalls des Wortbruchs bezichtigt. Das war im November 2007, kurz nachdem die Verhandlungen der Koalition über den Post-Mindestlohn - zumindest vorläufig - an der Union gescheitert waren.

Bild vergrößern

(© Foto: dpa)

Anzeige

Die Erinnerung an diese Tage, als immer wieder vom Wortbruch der Kanzlerin zu hören war, dürfte die höchst unterschiedlichen Reaktionen aus der Union zum jüngsten Urteil über den Mindestlohn für Briefdienste erklären.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte den Post-Mindestlohn am Freitag für rechtswidrig erklärt - Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) legte umgehend Berufung ein. CSU-Wirtschaftsminister Michael Glos sowie mehrere CDU-Wirtschaftspolitiker übten daraufhin heftige Kritik an Scholz, an dessen bisherigen und den noch geplanten Mindestlohn-Vorhaben. Ganz anders hingegen die Reaktion der CDU-Spitze: Über Generalsekretär Ronald Pofalla ließ Merkel ausrichten, sie stehe zu den Vereinbarungen zum Post-Mindestlohn. Ja, sogar mehr: Vorstand und Präsidium der CDU begrüßten es, dass Scholz Berufung eingelegt habe. Pofalla sagte, man rechne wie der Arbeitsminister mit einer Aufhebung des Berliner Urteils. Das dortige Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und -arbeitsgericht nicht berücksichtigt.

Der Gang durch die Instanzen

Unterstützung für Scholz also - der Grund dafür dürfte sein, dass Merkel sich beim Post-Mindestlohn nicht noch einmal des Wortbruchs bezichtigen lassen will. Tatsächlich hatte die Kanzlerin bei der Kabinettsklausur in Meseberg im August vergangenen Jahres der SPD zugesagt, eine Lohnuntergrenze für Briefdienste einzuführen. Versprochen ist also versprochen - daran scheint Merkel sich halten zu wollen. Damit dürfte der Post-Mindestlohn weiterhin gelten; ausgehebelt wurde er durch das Urteil nämlich nicht.

Im Gegenteil, darauf haben die Berliner Richter ausdrücklich verzichtet. Der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) hatte im Januar zusätzlich zu seiner Klage eine einstweilige Anordnung beantragt, die die Mindestlohn-Verordnung des Arbeitsministers sofort außer Kraft setzen sollte. Das Gericht lehnte dies am 11. Februar ab - erstens, weil für den 7. März sowieso die mündliche Verhandlung über die Klage anstand, zweitens, weil es keine Eile geboten sah. Nun wird für Ende dieser, Anfang nächster Woche die schriftliche Urteilsbegründung erwartet. Und dann?

Dann geht der Gang durch die Instanzen weiter. Die Richter haben nicht nur die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, sondern auch die sogenannte Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Beides ist eher die Ausnahme - und in diesem Fall dem Umstand geschuldet, dass die Richter dem Fall grundsätzliche Bedeutung beimessen.

Berufung soll eingelegt werden

Aber bereits vor Zustellung des Urteils hat sich das Ministerium entschieden, ein Rechtsmittel einzulegen - und zwar das der Berufung. Die Sprungrevision hätte den Vorteil gehabt, eine Instanz (das OVG) zu überspringen und somit den Sachverhalt relativ schnell klären zu lassen. Auch wären in der Revision lediglich Rechtsfragen und etwaige Fehler in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts erörtert worden. In der Berufung dagegen wird auch die Mindestlohn-Verordnung als solche diskutiert werden - diese Möglichkeit wollte man im Ministerium ausdrücklich nutzen.

Mindestens ein halbes Jahr wird es dauern, bis es zur Verhandlung beim OVG kommen wird. Allgemein wird jedoch angenommen, dass der Fall damit nicht zu Ende sein wird - sondern, dass anschließend entweder der Postdienste-Verband oder aber das Ministerium vors Bundesverwaltungsgericht ziehen werden. Irgendwann im Jahr 2009 ist folglich mit einer Entscheidung in letzter Instanz zu rechnen; so lange wird der Post-Mindestlohn auf jeden Fall gelten.

Die Zusage einer Lohnuntergrenze galt und gilt allerdings auch nur für die Branche der Briefdienste. Ansonsten hat die Koalition lediglich vereinbart, mit Hilfe eines neuen und eines neu-formulierten Gesetzes weiteren Branchen die Einführung von Mindestlöhnen zu ermöglichen. Diese Verabredung dürfte für weiteren Streit sorgen. Denn während die SPD möglichst vielen Branchen den Weg zu Lohnuntergrenzen ebnen will, möchte die Union möglichst wenig in der Tarifpolitik mitmischen. Daher kommt nun viel Widerstand aus CDU und CSU gegen die von Scholz vorgelegten Gesetzentwürfe. Nach Meinung der Union hat der Minister die Hürden für die Einführung von Mindestlöhnen viel zu niedrig gesetzt - das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium lehnen die Vorlagen in ihrer jetzigen Form daher ab.

Diverse Unionisten haben zudem schon öfters kundgetan, dass sie etwa bei der Zeitarbeit einer Lohnuntergrenze nicht zustimmen wollen. Über etliche weitere Branchen - Friseure, Bewacher und Entsorger sowie den Einzelhandel - könnte gestritten werden. In SPD und Union wird erwartet, dass der Konflikt über die zwei Mindestlohn-Gesetze von Scholz letztlich von den Spitzen der Koalition gelöst werden muss. Die Union zählt dabei fest darauf, dass die Kanzlerin mit Zusagen zurückhaltender sein wird als einst in Meseberg. Wortbruch lässt sich niemand gern vorwerfen.

Leser empfehlen 

(SZ vom 12.03.2008/mel)