Achtlosigkeit mit Folgen: Der Bund muss den geprellten Anlegern der bankrotten Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst wohl Entschädigung zahlen.
Die Bundesregierung muss aufgrund jahrelanger Achtlosigkeit womöglich Entschädigungen in dreistelliger Millionenhöhe an die geprellten Anleger der bankrotten Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst zahlen. Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus Unterlagen des Finanzministeriums hervor. Danach hat die Regierung für eine Teilentschädigung der Phoenix-Anleger eine Vorsorge von 128 Millionen Euro getroffen, die noch in diesem oder aber im nächsten Jahr haushaltswirksam werden soll.
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Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die 1998 von der damaligen Regierung Kohl in nationales Recht umgesetzt worden war, wohl ohne die möglichen Folgen für den Steuerzahler zu bedenken. Danach muss der Staat dafür sorgen, dass Investoren bei einer Pleite der Anlagefirma zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Dies gilt unabhängig vom Grund des Bankrotts, also sogar in Betrugsfällen. Schon damals gab es Stimmen, dass diese Regelung Anleger geradezu dazu verleiten könne, selbst in noch so dubiose Fonds mit hohen Renditeversprechen zu investieren. Doch weder das Kabinett Kohl noch die Nachfolgeregierungen griffen die Bedenken auf.
Sonderbeitrag gefordert
Stattdessen wurde die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) geschaffen. Sie funktioniert ähnlich wie der Einlagensicherungsfonds der Banken, war aber von Beginn an mit viel zu geringen Mitteln ausgestattet. "Dass das eines Tages ein Problem werden könnte, war immer bekannt. Es haben aber alle gehofft, dass ein Fall wie Phoenix nie eintritt", hieß es in Koalitionskreisen.
Die Phoenix-Manager hatten durch Betrügereien bei den etwa 30.000 Anlegern einen Schaden von 600 Millionen Euro angerichtet. 180 Millionen davon sollte die EdW ersetzen. Weil sie jedoch im Sommer dieses Jahres gerade einmal 2,2 Millionen Euro auf dem Konto hatte, verlangte sie von ihren 760 Mitgliedsunternehmen einen Sonderbeitrag, zunächst in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro. Angeblich entspricht das dem Siebenfachen des normalen Jahresbeitrags. Entsprechend groß waren die Proteste der EdW-Mitglieder, die sich schließlich juristisch wehrten. Mitte September erhielten sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht Recht.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Bundesregierung geht aber dennoch davon aus, dass sie am Ende für die EdW wird einspringen müssen. Das gilt um so mehr, als die Verwaltungsrichter das gesamte Wertpapiersicherungssystem in seiner bisherigen Form in Frage stellten und sogar verfassungsrechtliche Bedenken anmeldeten. In den sich anschließenden internen Beratungen der Koalition machten sowohl Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) als auch viele Haushaltspolitiker ihrem Ärger Luft darüber, dass der Staat in einem Falle von Anlagebetrug in Haftung genommen werden kann. Am Ende überwog jedoch die Zahl derjenigen Experten, die eine Zahlungsverpflichtung des Bundes sehen und dazu rieten, im Haushalt entsprechend Vorsorge zu treffen.
(SZ vom 21.11.2008/mel)
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