Von Marco Völklein

Steuerzahler in Aufruhr: Bei den Finanzämtern glühen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale die Leitungen heiß.

Die ersten Anrufe, sagt Josef Dick, gingen bereits am Dienstagmittag ein. Gerade hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Pendlerpauschale verkündet, wählten die ersten Bürger bereits die Nummern der 106 Finanzämter in Bayern. "Wann krieg ich mein Geld?", hätten die Anrufer gefragt. So haben es die Kollegen in den Ämtern Dick berichtet. Der Münchner engagiert sich in der Deutschen Steuergewerkschaft, der Vertretung der 110.000 Finanzbeamten. Auf sie kommt nach dem Urteil aus Karlsruhe viel Arbeit zu.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden - nun kommt auf die Finanzämter viel Arbeit zu. (© Foto: AP)

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Millionen Pendler können mit Rückzahlungen für das Jahr 2007 rechnen. Wie viel genau jeder Steuerzahler bekommt, hängt von einigen Faktoren ab - vom persönlichen Steuersatz, von den anderen abzusetzenden Werbungskosten und natürlich von der Entfernung, die der Arbeitnehmer täglich zurücklegt.

Die Steuerbescheide für 2007 ergingen in Punkto Entfernungspauschale vorläufig, die Ämter müssen nun die Steuer neu berechnen. Bis spätestens März 2009 werden die bayerischen Finanzämter die Steuererstattung auszahlen, kündigte Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon an. Doch ist das zu schaffen?

Auf Knopfdruck erledigt

85 Prozent aller Fälle werden voraussichtlich auf Knopfdruck abgearbeitet, schätzt Anne Schauer, die Landesvorsitzende der Steuergewerkschaft in Hessen. Das sind die Fälle, in denen die Bürger dem Tipp von Fachleuten gefolgt sind und die gefahrenen Kilometer vom ersten Kilometer in der Steuererklärung angegeben haben - obwohl es ja eigentlich laut Gesetz nicht mehr relevant war. Nun aber ist die Zahl im EDV-System erfasst; die Rechenzentren können nun die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer auf die ganze Strecke anwenden, die Steuerlast neu berechnen, einen neuen Steuerbescheid ausdrucken - und fertig.

"Aber damit ist es nicht getan", sagt Hans-Peter Pforr vom niedersächsischen Landesverband der Steuergewerkschaft. Denn um alles ganz korrekt zu verwalten, müssen die Finanzbeamten die Steuerbescheide auch noch "papiermäßig bewegen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Das bedeutet: Ein Ausdruck des Steuerbescheids geht an den Bürger, ein zweiter Ausdruck wird vom Sachbearbeiter gelocht und in der Steuerakte abgeheftet. Ordnung muss schließlich sein.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wann die Fälle besonderns aufwändig werden.

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