Patent-Streit um Ikea-Bett:Mo siegt über Malm

Patent-Streit um Ikea-Bett: Verdächtig ähnlich: Malm (links oben) und Mo.

Verdächtig ähnlich: Malm (links oben) und Mo.

Hat Ikea das Bett Malm von einem Frankfurter Möbeldesigner abgekupfert? Gut möglich, urteilt der Bundesgerichtshof. Zumindest in Deutschland war Ikea mit dem Design des Bettes jedenfalls zu spät dran.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Möglich wäre es natürlich schon, dass ein paar Möbeltüftler aus Schweden und ein Designer aus Frankfurt im selben Augenblick dieselbe Idee für ein geradlinig und puristisch gestaltetes Doppelbett hatten. So, wie es möglich wäre, dass man seinem Zwillingsbruder, von dem man nie gehört hat, unvermutet in den Wäldern Kanadas über den Weg läuft. Möglich ist vieles. "Aber es ist schon unwahrscheinlich, dass eine so große Übereinstimmung zufällig entstanden ist", sagte Rechtsanwalt Christian Rohnke am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof.

Rohnke vertritt die kleine und feine Möbelmarke e15 des Designers Philipp Mainzer in einer Klage gegen den Giganten Ikea. Beide haben so um das Jahr 2002 ein Design für ein Bett entwickelt, geradlinig und puristisch - "Mo" in Frankfurt, "Malm" in Schweden. Letzteres ist zum Klassiker geworden. Doch nun hat Ikea vor dem BGH verloren: Mit dem Vertrieb des Erfolgsmodells hat es möglicherweise die Designrechte des deutschen Konkurrenten verletzt. Darüber muss nun abschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf befinden.

e15 hatte das Bett im Januar 2002 bereits auf einer Möbelmesse ausgestellt

Nach dem BGH-Urteil bleibt letztlich offen, ob es sich um einen besonders spektakulären Fall von Ideenklau handeln - oder um einen merkwürdigen Zufall. Denn nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf - an die der BGH gebunden war - hat Ikea in Schweden bereits im Spätjahr 2001 ein Vorläufermodell von "Malm" entwickelt, nämlich das Bettgestell "Bergen", das schon beinahe wie "Malm" aussah.

Damit lief der BGH-Prozess darauf hinaus, wer im Wettlauf der Ideen die Nase vorn hatte. Das Designrecht hat eigentlich Vorkehrungen getroffen, um hier Klarheit zu schaffen. Maßgeblich ist daher normalerweise der Tag der Anmeldung des Designs zum Deutschen Patent- und Markenamt - wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wie es schon im mittelalterlichen Mühlenrecht hieß. Davon gibt es aber Ausnahmen, und eine davon könnte nun dem kleinen Designer im Streit mit dem Möbelriesen den Sieg bringen. e15 hatte das neue Bett, zu haben in Eiche oder Nussbaum, bereits am 14. Januar 2002 auf der Internationalen Möbelmesse in Köln ausgestellt - und mit diesem Tag einen Schutzstatus erworben.

Für den BGH blieb damit nur noch die Frage zu beantworten, ob Ikea womöglich noch früher dran war, weil man ja schon Monate zuvor am Modell "Bergen" gebastelt hatte. Im Prinzip ist das zwar denkbar, wie der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher erläuterte: Wenn jemand bereits in gutem Glauben Geld in eine Entwicklung investiert hat, die ihm dann durch die Konkurrenz gleichsam zunichte gemacht wird, dann kann er in manchen Fällen ein "Vorbenutzungsrecht" geltend machen. "Aber das ist auf Deutschland beschränkt", erläuterte Büscher. Selbst wenn also die Ikea-Entwickler in Schweden im Rennen um "Malm" schneller gewesen sein sollten als der Kreative aus Frankfurt, hat "Mo" in Deutschland Vorrang.

Ob "Malm" damit vom Markt verschwindet, ist übrigens noch nicht ganz klar. e15 hat nicht auf Unterlassung, sondern in erster Linie auf Schadenersatz geklagt. Sollte "Malm" wirklich ein Verkaufsschlager gewesen sein, könnte sich das lohnen: Rechtsanwalt Rohnke rechnet mit mindestens 20 Euro pro Bett.

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