Online-Handel:Wenn es bei Amazon klingelt

Amazon Dash Button

Hundefutter-Nachschub per Knopfdruck: Der Dash-Button von Amazon macht es möglich.

(Foto: dpa)
  • Wer in Deutschland Waren im Internet bestellt, muss wichtige Informationen wie den Preis "unmittelbar vor einer Bestellung" erhalten.
  • Bei Amazons Bestellknopf hingegen blinkt der Preis erst auf dem Handy auf, wenn der Button gedrückt und die Ware schon bestellt ist.
  • Verbraucherschützer fordern jetzt Konsequenzen.

Von Kristiana Ludwig und Benedikt Müller

Er ist schon kurios genug, dieser Bestellknopf, den der Online-Händler Amazon im September in Deutschland eingeführt hat: Wer den sogenannten Dash-Button betätigt, bestellt damit Nachschub eines bestimmten Produkts, etwa eine Packung Katzenfutter oder ein Waschmittel. In seiner Schlichtheit ähnelt der Knopf einer Türklingel. Nun wird der Dash-Button zum Politikum: Nach einer parlamentarischen Anfrage ist der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), auf die rechtlichen Bedenken eingegangen, die bezüglich des Bestellknopfes ins Feld geführt werden.

Denn: Wer in Deutschland einen Fernabsatzvertrag abschließt, also per Telefon, Teleshopping oder im Internet Waren bestellt, genießt besondere Rechte. So müssen Verbraucher wichtige Informationen wie den Preis "unmittelbar vor einer Bestellung" erhalten, zitiert Kelber das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei Amazons Knopf hingegen blinkt der Preis erst auf dem Handy auf, wenn der Button gedrückt und die Ware schon bestellt ist. Weiter regelt das BGB, dass Verbraucher mit ihrer Bestellung "ausdrücklich bestätigen müssen", dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten.

Bestell-Schaltflächen, wie der Dash-Button zweifelsohne eine ist, müssen mit einem entsprechenden Passus beschriftet sein. Kelber schließt seine Antwort mit dem Hinweis, dass Verbraucherverbände Unternehmen abmahnen können, die gegen diese Vorschriften verstoßen. Genau das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits Mitte September getan. Amazon hat aber noch keine Unterlassungserklärung abgegeben.

Nutzer des Knöpfchens könnten sich nicht recht informieren

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch, fordert nun Konsequenzen. "So wie der Dash-Button jetzt angelegt ist, geht das nicht", sagt die Politikerin. Nutzer des Knöpfchens könnten sich nicht recht über das Produkt und dessen Preis informieren. Zudem bliebe ihnen kaum Zeit, eine Bestellung zu widerrufen. "Hier liegt ein klarer Bruch zahlreicher Informationspflichten vor", sagt Maisch. "Amazon muss entweder zügig nachbessern oder den Button komplett zurücknehmen."

Amazon weist die Vorwürfe zurück. Die Nachschub-Klingel gewähre den Schutz der Kundeninteressen, teilt der Händler mit. "Wir sind überzeugt, dass der Dash-Button und die zugehörige App mit geltendem Recht im Einklang stehen." Kunden legten über die Handy-App im Vorfeld fest, welches Produkt sie über den Button kaufen wollen. Der Kaufpreis entspreche stets dem Bestellpreis auf der Amazon-Website, argumentiert das Unternehmen. Kunden könnten Bestellungen rechtzeitig ändern oder stornieren.

Der Online-Händler hatte seinen Dash-Button im Sommer aus den USA nach Deutschland gebracht - als zusätzlichen Vertriebskanal für Kosmetik, Waschmittel, Tierfutter oder Druckerpatronen. Dabei arbeitet Amazon mit großen Markenherstellern zusammen; die Lieferung erfolgt per Post, über die Amazon-Systeme. In den USA tragen die Knöpfchen seit mehr als einem Jahr zum Umsatz des Händlers bei: Jede halbe Minute betätigt ein Kunde dort den Nachschub-Knopf.

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