OLG München:O2 darf nicht lügen

Das Unternehmen O2 darf bei Werbeanrufen keine Unwahrheiten mehr über Konkurrenzfirmen verbreiten. Damit hatten Werber vereinzelt Telekom-Kunden verunsichert. Das OLG schiebt dem nun einen Riegel vor.

Die Justiz hat dem Telekommunikationsunternehmen O2 im Kampf um neue Kunden Beschränkungen auferlegt: Bei Werbeanrufen sind Falschbehauptungen über die Konkurrenz von der Telekom verboten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München. Nach Überzeugung des Gerichts hatten O2-Werber bei Telekom-Kunden angerufen und versucht, diese in die Irre zu führen. In einem Fall wurde ein Telekom-Kunde mit dem Argument bearbeitet, die Telekom werde seinen Anschluss nicht mehr bedienen. In einem zweiten Fall wurde einer Telekom-Kundin eingeredet, Telefon- und Internetanschluss dürften nicht mehr bei zwei verschiedenen Anbietern bestellt werden. Die Telekom hatte Unterlassungsklage gegen die O2-Muttergesellschaft Telefónica eingereicht, weil sich Kunden gemeldet hatten. Gängige Praxis bei der O2-Kundenwerbung waren die irreführenden Anrufe aber nicht. Der O2-Anwalt zog die Glaubwürdigkeit einer Zeugin in Frage, weil sie in einem Punkt die Unwahrheit gesagt hatte: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht." Die Richter folgten dem nicht. Die Telekom hatte bereits in erster Instanz gewonnen, Telefónica hatte Berufung eingelegt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: