Kein Vertrauen in die eigenen und vor allem teuer bezahlten Mitarbeiter? Bundeswirtschaftsminister Guttenberg hat das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" von der britischen Großkanzlei Linklaters ausarbeiten lassen - und zwar komplett.
Das Bundeswirtschaftsministerium gehört nicht gerade zu den kleinen und unscheinbaren Ministerien. Dort ist, sehr gut besoldet, sehr viel Sachverstand zu Hause. Minister Karl-Theodor zu Guttenberg scheint aber dem Sachverstand außer Hause sehr viel mehr zu trauen.
Der Schattenmann: Bundeswirtschaftsminister Guttenberg - traut er Externen mehr Sachverstand zu als den Mitarbeitern im eigenen Haus? (© Foto: ddp)
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Das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes", das soeben im Entwurf für Furore sorgt, hat er komplett von der britischen Großkanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Linklaters ist eine globale Lawfirm, eine Rechtsfabrik mit 2400 Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Dependancen in Deutschland. Im vergangen Jahr hat Linklaters die Großkanzlei Sullivan & Cromwell an der Spitze der Weltrangliste der Fusionsberater abgelöst. Linklaters' Anwälte waren an den größten Deals der Firmenwelt beteiligt. Weil die Zeit dieser Deals vorbei ist, beschäftigt sich die Großkanzlei jetzt mit den Folgen dieser Deals: Jetzt ist sie groß im Insolvenzgeschäft - so groß, dass sich der Wirtschaftsminister von ihr einen fertigen Gesetzentwurf schreiben lässt; es handelt sich nicht nur, wie ursprünglich verlautbart, um eine "Mitarbeit" der Kanzlei.
Das "Outsourcing" der Gesetzesproduktion ist in jüngerer Zeit durchaus Usus. Zuletzt hatte das Finanzministerium einen Rohling für das HRE-Enteignungsgesetz von der Kanzlei Freshfield ausarbeiten lassen. Aber bisher war es stets so, dass die Ministerien dies als Zuarbeit, als Arbeitsgrundlage verwendet haben. Dies wurde jedenfalls bei öffentlicher Kritik so behauptet. An der Nutzung externen Sachverstands ist im Grunde nichts einzuwenden, solange "die Legitimität beim Minister bleibt", so der Hamburger Professor Ulrich Karpen, Vorsitzender der Gesellschaft für Gesetzgebung. Das heißt: der Rohling darf nicht einfach als fertiger Text übernommen werden.
Kaschieren? Warum denn?
Dies ist aber offensichtlich beim Guttenberg'schen Kreditwesengesetz geschehen; das Ministerium hat sich nicht einmal bemüht, das zu kaschieren. Auf dem Text, der den anderen Ministerien zugeleitet wurde, steht nicht nur "Entwurf, Stand 27. Juli 2009", sondern auch auf jeder der 28 Seiten oben das Signum "Linklaters". Der Text ist anscheinend eins zu eins weitergeleitet worden. Das ist ein neues Kapitel im Buch "Großkanzleien als Gesetzgeber".
Pikant ist die Geschichte auch deshalb, weil das Wirtschaftsministerium für die fertige Ausarbeitung des Gesetzes gar nicht zuständig ist. Federführend ist das Justizministerium. Das Bundeskabinett hat allerdings nach den Querelen um die Verstaatlichung der HRE-Bank das Justiz- und das Wirtschaftsministerium beauftragt, miteinander ein Konzept für die Pleiten von systemrelevanten Banken zu erarbeiten. Das Miteinander hat sich nicht fruchtbar gestaltet; es gab Kommunikationsprobleme. Das Justizministerium arbeitet zur Reform des Insolvenzrechts an einem Konzept, das ein "privatautonomes Planverfahren" mit privaten Verwaltern vorsieht. Die Details werden von jungen Spezialisten ausgearbeitet, die das Ministerium eingestellt hat.
Das Wirtschaftsministerium hat den Auftrag an Linklaters' Anwälte weitergegeben. Deren Entwurf sieht ein Verfahren vor, in dem Verwaltungsbehörden das Sagen haben - an der Spitze die Bafin, die allerdings schon mit ihren bisherigen Zuständigkeiten recht ausgelastet ist. Vor zehn Wochen lag ein erster Entwurf vor. Der nunmehrige zweite unterscheidet sich vom ersten vor allem dadurch, dass er offiziell als "Linklaters"- Entwurf firmiert.
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(SZ vom 08./09.08.2009/mel)
Action-Stars gemeinsam im Krankenhaus
"alarich: Gesetzgebungskompetenz
Wir leben in einer globalisierten Welt"
Mit dieser Phrase wird anscheinend jeder Unfug gerechtfertigt. Der Skandal besteht ja nicht darin, daß Fachkompetenz eingeholt wurde, sondern daß nach dem Motto: "Es ist eigentlich egal, wer´s macht", ein privates Unternehmen Gesetze für Politiker formuliert, die sich so gerne als Sachwalter für den "Souverän" (vulgo: Wähler) präsentieren. Die Gesetzgebung - vom Entwurf bis zur Verabschiedung - hat gefälligst in den Händen des Staates zu bleiben, sonst können wir unser Parlament nämlich einsparen und stattdessen Fachleute aus allen Bereichen nach Befragung abstimmen lassen. Was das dann allerdings noch mit Demokratie zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel
Das Gesetz ist natürlich nicht von englischen Anwälten gemacht worden, sondern von den deutschen Anwälten einer internationalen Kanzlei mit Haupsitz in England. Die brauchen für so etwas kaum englische Anwälte, die sich - wie Sie sehr richtig schon sagen- mit deutschem Recht nicht auskennen. Denn Linklaters hat allein in Deutschland eine gar nicht so himmlische Heerschaar von einigen hundert Anwälten.
Diese Kanzlbei berät unter dem Sektor-Stichwort "Banking & Finance" gerne die Kredit- und Finanzwirtschaft. Welche Interessen sie hat und einbringt, wenn sie mit ihrer gesamte Praxiserfahrung jetzt ein Gesetz schreiben darf, darf nun allenthalben spekuliert werden.
Schaden wird es bei der Akquise von millionenschweren Mandaten sicherlich nicht, wenn man damit werben kann, dass man das Gesetz nicht nur kennt, sondern sogar selbst geschrieben hat...
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
... es sind deutsche Rechtsanwälte in einem deutschen Büro der englischen Kanzlei, welche den Vorschlag erarbeiteten. Und die sind genau so teuer oder billig wie es Anwälte einer entsprechenden deutschen Kanzlei wären...
sind so teuer, dass ich mich frage, welches Budget hierfür gekürzt wird. Und Sachverstand haben sie auch nicht mehr als deutsche Juristen im Wirtschaftsministerium. Viel zu vielen Juristen fehlt schlicht die praktische Erfahrung in den Bereichen, worüber sie urteilen/Verträge erstellen/Klageschriften verfassen. Und das egal ob sie freiberuflich, als Anwälte in Spitzenkanzleien oder als Beamte im Ministerium sitzen. Und britische Anwälte haben zudem noch das Problem, dass sie die deutschen Gesetze nur von außen kennen.
Als Mann aus der Wirtschaft (Kleinbetrieb) hat sich wohl Herr Guttenberg noch nicht ganz an die Gepflogenheiten gewöhnt, die in einem Großbetrieb wie dem Wirtschaftsministerium der Bundesrepublik Deutschland gelten.
....Herrn Ackermann die Gesetz Entwürfe schreiben, denn da wird ja schon von vornherein alles verwässert.
Zumindest einen Vergleichsentwurf würde ich von seinem Ministerium anfordern.
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