Die Bundesregierung will die Rechte der Bahn-Kunden bei Verspätungen und Zugausfällen mit einem neuen Gesetz stärken. Medien-Informationen zufolge soll die Bahn zu großzügigen Entschädigungen gesetzlich gezwungen werden.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sagte der Bild am Sonntag: "Die Bahn macht sich bei der Entschädigung ihrer Kunden einen schlanken Fuß - moderner Verbraucherschutz sieht anders aus. Mit dem Gesetz werden wir die Kundenzufriedenheit deutlich erhöhen. Das nutzt übrigens auch dem Unternehmen, weil dann mehr Menschen Bahn fahren."

Zug, dpa

Wenn sich der Zug verspätet können Reisende zukünftig auf großzügigere Entschädigung hoffen. (© Foto: dpa)

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Die scharfen Auflagen sollen von der Regierung Mitte August beschlossen werden.

Die Pläne des Verbraucherschutzministeriums sehen nach BamS- Informationen unter anderem vor, dass die Bahn im Fernverkehr schon bei einer Verspätung von 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zurückzahlt. Ab 60 Minuten erstattet sie 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent.

Bislang erstattet das Unternehmen lediglich bei Verspätungen im Fernverkehr von mehr als einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises per Gutschein.

Der Bahn geht der Plan des Verbraucherschutzministeriums zu weit. Das Unternehmen hofft auf eine weniger strenge Verordnung der Europäischen Union. Ein Bahn-Sprecher zur BamS: "Wir befürworten, dass sich die Regelungen in Deutschland so eng wie möglich an der zu erwartenden EU-Verordnung orientieren."

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(dpa)