Neues für Verbraucher:Von Staubsauger bis Steuererklärung

Lesezeit: 3 min

Im EU-Ausland zu telefonieren kostet bald weniger. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Haushaltsgeräte sollen energiefreundlicher werden, Strom wird teurer, Telefonieren im Ausland wiederum billiger. 2017 wird es außerdem einen zusätzlichen Feiertag geben. Ein Überblick für Verbraucher.

Von Katrin Berkenkopf, Berrit Gräber und Felicitas Wilke, Köln/München

- Für Verbraucher ändern sich 2017 ein paar Dinge, die im Alltag eine Rolle spielen: der Fünfzig-Euro-Schein, Handygebühren im EU-Ausland, Kosten für Strom - und: es gibt einen zusätzlichen Feiertag.

Strom

Millionen Haushalte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr für Strom bezahlen. Zum einen steigt die EEG-Umlage um acht Prozent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem verteuern sich die Netzentgelte im Durchschnitt um weitere acht Prozent. Bislang haben schon mehr als 300 Grundversorger reagiert und Preiserhöhungen für Januar und Februar 2017 angekündigt. Davon betroffen sind etwa elf Millionen Haushalte bundesweit, besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Ihre Tarife werden in der Spitze um 14,9 Prozent, durchschnittlich um etwa 3,6 Prozent steigen. Auf einen Vier-Personen-Haushalt (mit 5000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr) kommen 2017 damit mehr als 50 Euro Mehrkosten zu. Die Preiserhöhungen treffen auch Kunden mit Strompreisgarantie im Vertrag. Denn diese schützt nur den Grundpreis, schließt höhere staatliche Umlagen, Abgaben oder Steuern jedoch nicht aus.

Aber: Erhöht ein Unternehmen die Preise, hat der Kunde in der Regel ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Wer nicht komplett wechseln will, kann seinen aktuellen Anbieter nach billigeren Tarifen fragen. Länger als ein Jahr sollte der neue Vertrag nie gehen, kurze Kündigungsfristen von zwei Wochen oder einem Monat sind empfehlenswert.

Haushaltsgeräte

Von September 2017 an dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung von 900 Watt haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern wirkt sich der künftig gedrosselte Stromverbrauch nicht auf die Saugkraft der neuen Geräte aus.

Schornsteinfeger müssen Heizkessel, die bis einschließlich 1991 hergestellt wurden und noch in Betrieb sind, bei der Feuerstättenschau von Januar an ein Effizienzlabel vergeben. Landet das Altgerät in Klasse D oder C, ist es veraltet und gehört dringend erneuert. Die Klassen B oder A bedeuten: Der Kessel ist auf dem Stand der Technik, kann aber noch optimiert werden. Die Überprüfung ist kostenfrei. Das Energielabel soll zur Modernisierung motivieren.

Versicherung

Der Garantiezins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt. Der Garantiezins ist auch als Höchstrechnungszins bekannt und gibt an, welche Verzinsung die Versicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen. Die tatsächlich erzielten Renditen inklusive Überschussbeteiligung können darüber liegen, Versicherer dürfen aber auch noch weniger Verzinsung garantieren. Der Volkswohl Bund etwa hat in einigen Tarifen die Garantie bereits auf 0,5 Prozent gesenkt.

Verbraucherschützer raten davon ab, jetzt noch auf die Schnelle eine Police abzuschließen, um sich die etwas höhere Verzinsung zu sichern. "Bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen gilt: Hände weg von den Produkten, sie sind inflexibel und intransparent", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Weitere Änderungen im Bereich Versicherungen gibt es etwa durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Arbeitnehmer können künftig statt 248 bis zu 254 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen.

Geldscheine

Die kleineren Scheine sind schon rundumerneuert, jetzt folgt der Fünfziger: Im April 2017 bringt die Europäische Zentralbank (EZB) die neue 50-Euro-Banknote in Umlauf. Wie der Fünfer, der Zehner und der Zwanziger enthält auch der neue Fünfziger neue Sicherheitsmerkmale wie ein Porträtfenster. Alle älteren Euro-Scheine bleiben gültig und werden nach und nach durch die neue Serie ersetzt.

Mobilfunk

In den vergangenen Jahren sind die Preise fürs Telefonieren im Ausland bereits peu à peu gesunken. Vom 15. Juni 2017 an sollen die Roaming-Gebühren für Mobilfunkkunden innerhalb der Europäischen Union nun endgültig wegfallen. Die neue Regelung ersetzt den bisherigen Übergangsstatus, der es den Unternehmen erlaubt, maximal sechs Cent pro Minute fürs Telefonieren und zwei Cent pro SMS zusätzlich zum regulären Preis zu berechnen. Mit der neuen Regelung kommt die EU vor allem Reisenden entgegen, die bislang eine hohe Rechnung erhielten, wenn sie etwa aus Italien nach Hause telefonierten. Bei "missbräuchlicher Nutzung", also dann, wenn Handykunden exzessiv im Ausland telefonieren, behält sich der Gesetzgeber Ausnahmen vor.

Steuererklärung

Das Gesetz gilt von 2017 an, Verbraucher haben erst 2019 etwas davon: Am 1. Januar tritt in weiten Teilen eine neue Besteuerungsregelung in Kraft, die Steuerzahlern mehr Zeit für die Steuererklärung gibt. Neuer Stichtag für alle, die sich selbst um ihre Erklärung kümmern, ist der 31. Juli. Bislang war es der 31. Mai. Wer sich Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein nimmt, hat künftig ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. Auch Belege müssen künftig nur noch auf Wunsch der Behörde eingereicht werden. Wer die Steuererklärung trotz längerer Frist zu spät abgibt, muss in Zukunft höhere Strafgebühren zahlen. Die neuen Regelungen werden aber erst im Veranlagungszeitraum 2018 angewandt. Steuerzahler haben also erst im Jahr 2019 mehr Zeit für ihre Steuererklärung 2018.

Urlaub

Wer im neuen Jahr auf Brückentage hofft, erlebt gleich mal eine Enttäuschung: Der Neujahrstag fällt auf einen Sonntag. Dafür können Arbeitnehmer die Zeit um Christi Himmelfahrt und Pfingsten für einen längeren Urlaub nutzen. Wer zwischen dem 20. Mai und dem 5. Juni frei nimmt, holt mit neun Urlaubstagen 17 freie Tage am Stück heraus. Menschen in überwiegend katholischen Bundesländern können sich auf eine entspannte Woche im Herbst freuen. Allerheiligen, in fünf Ländern Feiertag, fällt im kommenden Jahr auf einen Mittwoch. Außerdem ist der Reformationstag am 31. Oktober einmalig bundesweit ein Feiertag, um an die Veröffentlichung der Thesen Martin Luthers zu erinnern.

© SZ vom 29.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: