Namensrechte:Keiner ist wie du

Rechtsstreit Otto-Versand gegen Otto's Burger

Klamotten gibt’s hier nicht: eine Filiale von Otto’s Burger in Hamburg

(Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)

Der Otto-Konzern streitet mit einer Burger-Kette vor Gericht. Er sieht seine Namensrechte verletzt. Ist in Hamburg nur Platz für einen Otto?

Von Angelika Slavik, Hamburg

Der Otto-Konzern ist größer als die meisten Menschen denken. Das liegt daran, dass das Unternehmen mit vielen verschiedenen Marken auftritt. Auch wenn also About You draufsteht, Limango, Hermes, Manufactum oder Sportscheck - am Ende ist doch immer die Otto-Gruppe drin.

Bei "Otto's Burger" ist das genau andersherum: Es steht Otto drauf, aber der Laden ist vollkommen Otto-frei. Zumindest frei von der Otto-Gruppe. "Otto's Burger" ist eine Kette mit vier Filialen in Hamburg, ihr Inhaber heißt Daniel MacGowan. Er hätte sein Unternehmen also auch "Daniels Burger" nennen können. Wollte er aber nicht. Deshalb zerrte der Otto-Konzern, der mit knapp 52 000 Mitarbeitern weltweit fast 14 Milliarden Euro Jahresumsatz erwirtschaftet, nun "Otto's Burger", 87 Mitarbeiter, vor das Hamburger Landgericht.

Verletzung von Marken- und Namensrechten lautete der Vorwurf. Ist in Hamburg nur Platz für einen Otto?

Das Gericht entschied am Dienstag zugunsten von Burger-Otto: Verwechslungsgefahr bestehe nicht, die Geschäftsfelder seien zu unterschiedlich, trotz der vielfältigen Geschäftsaktivitäten von Goliath-Otto. Gegen das Urteil kann berufen werden. Der Konzern überlegt noch.

Wenig überrascht zeigt sich davon Carsten Albrecht, Rechtsanwalt und Markenrechtsexperte bei der Hamburger Kanzlei FPS. Ein Vorname allein sei in der Regel kein ausreichendes Identifikationsmerkmal. Ausnahmen gebe es nur in seltenen Fällen: Wenn der Vorname sehr ungewöhnlich sei - oder sein Träger so berühmt, dass man auch ohne zusätzliche Nennung des Nachnamens von einer entsprechenden Assoziation ausgehen müsse. Bei der Otto-Gruppe sind die Voraussetzungen also denkbar ungünstig: "Otto" ist als Vor- und als Nachname ziemlich häufig. "In der öffentlichen Wahrnehmung steht ein Konzern oft als herzlos da, wenn er eine kleine Firma verklagt", sagt Albrecht. "Aber man darf nicht vergessen, ein Konzern steckt viel Geld in den Aufbau seiner Marke."

Um große Namen wird öfter mal gestritten: Boris Becker siegte einst gegen eine Firma, die Kosmetikartikel unter der Marke "Boris" vertrieb - Becker war damals so berühmt, dass das Gericht eine zwingende Assoziation zu seiner Person anerkannte. Abgeblitzt ist Uwe Seeler Anfang der Achtziger beim Streit mit einem Ladenbesitzer auf Sylt, der dort "Uwe's Men Shop" betrieb. Uwe hießen nun mal viele Leute, konstatierten die Richter - auch der Sylter Geschäftsmann. Und dann war da noch der epische Streit zwischen Pop-Größe Kylie Minogue, 50, und Instagram-Ikone Kylie Jenner, 20. Die beiden einigten sich nach großem Drama im vergangenen Jahr außergerichtlich.

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