Der Bundesfinanzhof nennt die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig. Das Finanzministerium hält indes die vorgetragenen Gründe gegen die Kürzung der Pendlerpauschale für "nicht überzeugend".

Trotz der deutlichen Zweifel des Bundesfinanzhofs an der Kürzung der Pendlerpauschale hält die Bundesregierung an der Regelung fest. Wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin erklärte, sind die vom obersten deutschen Finanzgericht vorgetragenen Gründe "nicht überzeugend".

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Das Haus von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wies darauf hin, dass die endgültige Entscheidung nur vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden könne.

Der Bund der Steuerzahler, der eines der Verfahren unterstützte, rief die Bundesregierung dagegen umgehend zum Einlenken auf. "Ich fordere den Gesetzgeber sofort und unverzüglich auf, die ursprüngliche Regelung zur Pendlerpauschale wiederherzustellen", sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, nach der Bekanntgabe der Entscheidung in München.

Das Ministerium solle nicht bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe warten. Es zeige eine "sture Haltung" und schaffe damit eine Situation, die unerträglich für die Pendler sei.

Ministerium gibt sich zuversichtlich

"Es ist ein großer Tag für die Pendler", kommentierte Däke das Urteil des obersten Finanzgerichts, das die Kürzung der Pendlerpauschale für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält und die Neuregelung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen will.

Auch der Vorstand des Lohn- und Einkommensteuerhilferings, Rainer Münzel, erklärte, mit dem Urteil der Finanzrichter sei eine ausführliche Grundlage für das Verfahren in Karlsruhe gegeben.

Dagegen zeigte das Ministerium zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht die geltende Regelung bestätigen werde. In Karlsruhe wird nach Ansicht des Ministeriums auch berücksichtigt, dass andere Finanzgerichte keine Bedenken dagegen gehabt hätten.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung können Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide bleiben bis zur Klärung in diesem Punkt offen.

Verbandspräsident Däke warnte vor einer Kürzung der Kilometerpauschale für Pendler: "Hände weg von der Kürzung der Entfernungspauschale", erklärte er. Angesichts steigender Energiepreise müsse die Pauschale angehoben werden, um die Kosten der Pendler zu decken.

Dem schloss sich auch der Vorsitzende des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, an: "Wer Flexibilität von den Bürgern erwartet, darf ihnen nicht plötzlich Knüppel zwischen die Beine werfen."

Auch Linksfraktionschef Oskar Lafontaine forderte die Bundesregierung auf, den Arbeitnehmern wieder die volle Pendlerpauschale zu gewähren. "Wieder hat ein Gericht festgestellt, dass die Regierung Merkel bei den Beschäftigten in grundgesetzwidriger Weise abkassiert", sagte er.

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(AP/sma/hgn)