Von Markus Zydra

Viele Kunden sind verzweifelt, weil ihre Banken ihnen allzu oft viel zu riskante Wertpapiere empfohlen haben - nun ziehen die ersten vor Gericht.

Sie hadert mit sich. Beide Hände presst sie sich an die Wangen, immer wieder schüttelt sie den Kopf, wenn sie spricht. "Ich hatte blindes Vertrauen", sagt die Frau, die Charlotte Bucher heißen soll, weil sie ihren richtigen Namen nicht preisgeben möchte. "Ich habe ihn auf einen Sockel gestellt." Heute kann sie nicht mehr begreifen, warum sie das tat. Warum sie diesem Mann über 20 Jahre hinweg so viel Geld anvertraut hat. Die 67-jährige ehemalige Galeristin spricht von ihrem Finanzberater bei der Freiburger Citibank. Seit den achtziger Jahren hat dieser sie betreut, lange war sie auch zufrieden mit seinen Empfehlungen. Und als ihr dann 2001 eine Lebensversicherung in Höhe von 80.000Euro ausgezahlt wurde, da war für sie klar, dass sie sich auch in diesem Fall von ihm beraten lässt.

Andreas Tilp kämpft als Anlegerschutzanwalt vor Gericht für die Entschädigung von Bankkunden. (© Foto: dpa)

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"Unfassbare Verluste habe ich seit damals gemacht", sagt Charlotte Bucher, "aber er hatte immer eine gute Erklärung, er war ja der Profi." Und dann empfahl ihr der Finanzberater auch noch ein Zertifikat der großen US-Investmentbank Lehman Brothers, die im September pleiteging. Natürlich fürchtet sie nun, dass die 10.000 Euro, die sie in dieses Wertpapier investiert hat, verloren sind. Mindestens genauso aber ärgert sie, dass sie ihren Berater kurz vor der Lehman-Pleite gebeten hatte, das Zertifikat zu verkaufen. "Ich habe die Warnung vor Lehman-Produkten im Internet gelesen", sagt sie, doch der Bank-Mann habe sie beschwichtigt. "Da hätten wir auch was hören müssen", soll er gesagt haben. So ließ sich Charlotte Bucher doch dazu überreden, das Wertpapier zu halten. Nun aber zieht sie vor Gericht. "Ich fühle mich betrogen."

Parole: Erst einmal abwarten

Charlotte Bucher steht auf, um im Arbeitszimmer ihrer Wohnung einen dicken Ordner mit der gesamten Korrespondenz zwischen ihr und der Bank zu holen. Als sie zurückkommt, setzt sie sich die Brille auf, um die alten Schreiben nochmals zu überfliegen. Sie schüttelt den Kopf. Seit der Lehman-Pleite hat sich ihr einstiger Bankberater nur noch einmal gemeldet und gesagt, sie solle abwarten. Eine Entschuldigung bekam sie nicht, weder von ihm noch von der Bank. Bei der Citibank heißt es, jeder Kunde erhalte beim Kauf alle Informationen über die Chancen, die ein Papier biete, aber ebenso ausführliche Hinweise auf die Risiken. "Selbstverständlich werden wir jede Kundenbeschwerde überprüfen", sagt der Pressesprecher. Im Fall von Charlotte Bucher wird dies nun vor Gericht stattfinden. Wie gut ihre Chancen dort sind, kann wohl Andreas Tilp am besten beurteilen.

Der Rechtsanwalt kommt gerade vom Oberlandesgericht in Frankfurt. "Nicht verloren", sagt er, "immerhin kommt es zur Beweisaufnahme." Der 45-jährige Jurist ist trotz seines mittleren Alters der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten. 1994 hat er zum ersten Mal ein Kanzleischild mit seinem Namen angeschraubt. "An der Haustür meiner Tübinger Drei-Zimmer-Privatwohnung." Mittlerweile führte er rund 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgerichts herbei. Tilp vertritt auch den Musterkläger im Telekom-Prozess. Jetzt hat seine Kanzlei den Fall von Charlotte Bucher übernommen.

"Anleger haben in deutschen Gerichtssälen häufig schlechte Karten", sagt Tilp, und diese Einschätzung mag zunächst verwundern. Andere Anlegeranwälte locken viele Mandanten mit völlig überzogenen Siegesversprechen. Die Anzahl der Juristen in diesem Metier hat sich seit 2000 verzehnfacht. Alle wollen sie Aufträge, und die locken gerade jetzt, da Tausende Anleger von ihrer Bank enttäuscht sind - Lehman-Zertifikate wurden auch von anderen Kreditinstituten verkauft. Doch so einfach ist das alles nicht. Anleger müssen beweisen, dass ihnen Unrecht widerfuhr. "Wir brauchen deshalb eine gesetzliche Beweisumkehr", sagt Tilp, "Banken sind dem Kunden weit voraus bei der Sachkenntnis, also müsste es so sein, dass die Banken beweisen, dass sie alles richtig gemacht haben."

Unseriöses Verhalten

Mit dem derzeitigen Klageboom hat Tilp Probleme. "Ich beobachte mit Sorge das unseriöse Verhalten einiger Wettbewerber. Mittlerweile hat der Anlegeranwalt fast denselben schlechten Ruf wie die Banken." Tilp, der im Gespräch akribisch höchstrichterliche Urteile und Gesetzesparagraphen als Beleg seiner Ausführungen zitiert, sieht sein Mandat bedroht - den Schutz von Anlegerrechten. "Wenn schlechte Anwälte aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation schlechte Urteile erzielen, dann schadet das uns allen. Gerichte wollen keine Klagen aus dem Kopiergerät, wie es häufig passiert." Seine Kritik an den Kollegen wird von anderen erfahrenen Anlegeranwälten geteilt.

Lesen Sie weiter, warum Bankberater in großen Kreditinstituten besonders stark unter Druck stehen.

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