Von Harald Schwarz

Ärger, zweiter Teil: Sieben von neun Teilnehmern eines Bleichmittelkartells droht abermals Ungemach, nachdem bereits hohe Bußgelder verhängt wurden.

Das Unternehmen Cartel Damage Claims (CDC) hat die zivilrechtlichen Ansprüche von 20 Papierherstellern und Zellstoffwerken, alle einst Kunden des Kartells, gebündelt und will die Kartellsünder noch in diesem Jahr auf Schadenersatz verklagen.

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26. November 1997: In einem Restaurant in Brüssel treffen sich Vertreter der Konzerne, die sich in einem illegalen Wasserstoffperoxid-, also Bleichmittelkartell vereinigt haben. Sie sprechen über den Erfolg des Kartells und planen weitere, abgestimmte Preisanhebungen. Solche Treffen gab es immer wieder. Alles ging gut bis Ende 2002. Dann flogen die wettbewerbsrechtlich verbotenen Machenschaften auf. Das Chemieunternehmen Degussa, das heute zu Evonik gehört, verpfiff das Kartell bei der EU-Kommission, die später gegen die beteiligten Konzerne eine Geldbuße von 388,1 Millionen Euro verhängte. Degussa kam als Kronzeuge ungeschoren davon.

Die betroffenen sieben Unternehmen - eine Firma schied zwischenzeitlich aus dem Markt aus - sind Solvay, Total-Elf-Aquitaine, Akzo Nobel, FMC Corporation, Kemira, Edison-Ausimont (heute Solvay Solexis) und Snia-Caffaro. Ihnen droht nun eine Schadenersatzklage von Cartel Damage Claims (CDC). Die EU-Kommission wies bei ihrer Entscheidung im Jahr 2006 explizit auf die Möglichkeit privater Klagen gegen die Kartellsünder hin und betonte, etwaige Zahlungen würden nicht mit der Geldbuße verrechnet.

Ernstfall rückt näher

Für die sieben Kartellteilnehmer rückt jetzt der Ernstfall näher. "Wir werden noch in diesem Jahr Klage einreichen", kündigt CDC-Chef und -Initiator Ulrich Classen im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung an. "Risiken" müssten dabei möglichst vermieden werden. Denn Verjährungen könnten eine Rolle spielen, sagt er. Zwanzig geschädigte Firmen haben ihre Ansprüche auf CDC übertragen und dort gebündelt, 200 potentielle Kunden des Bleichmittelkartells hatte Classen nach eigenen Angaben angeschrieben und auf etwaige Ansprüche hingewiesen. Über den Ort der Klage - möglich ist diese nahezu in ganz Europa wegen der Auswirkungen des Kartells - denkt der Anwalt noch nach. Ein juristisches Vorgehen in den Niederlanden sei billiger als in Deutschland, sagt er. Trotzdem habe er eine "gewisse Präferenz" für eine Klage hierzulande.

Bei der Höhe des Schadenersatzes sieht Classen das Bleichmittel-Bündnis auf einer Linie mit dem Zement-Kartell, gegen das er bereits juristisch vorgeht. Im Zementfall macht CDC die Forderungen von 36 geschädigten Firmen gegen die sechs Zementhersteller Dyckerhoff, Heidelberg-Cement, Lafarge, Holcim Deutschland, Schwenk und Cemex (früher Readymix) geltend. Es geht zunächst um 174 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen komme man auf den doppelten Betrag, sagt Classen und fügt hinzu: "Die Zinsuhr tickt weiter." Einen Erfolg verbuchte er kürzlich beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, das die Klage gegen die Zementfirmen als zulässig bestätigte und eine Revision beim Bundesgerichtshof verweigerte, wogegen nur Dyckerhoff Beschwerde einlegte. Der Zementfall wird demnächst beim Landgericht Düsseldorf fortgesetzt.

Investor im Gespräch

Nach dem Erfolg beim OLG werde "das Drohpotenzial von CDC ganz anders eingeschätzt als noch vor wenigen Jahren", sagt Classen. Inzwischen konnte er auch einige externe Finanziers für CDC gewinnen. Um aber ein noch größeres Rad gegen Kartellsünder zu drehen, fehlten ihm finanzielle Mittel und Personal.

Doch das soll sich ändern. Classen sagt: "Wir wollen unser Geschäft nachhaltig ausbauen und gegen weitere Kartelle klagen." Um dies zu schaffen, werde er bald einen "großen Investor" (Classen) an Bord holen, der sich mit gut einem Viertel an der CDC Holding beteiligen und an einer Kapitalerhöhung mitwirken solle. Binnen zwei Monaten sei das "spruchreif", sagt der Rechtsanwalt. Er spreche mit mehreren Interessenten. Dass der noch anonyme Investor aus dem Bankensektor kommen wird, liegt als Vermutung nahe. Classen will das nicht bestätigen. Er versichert lediglich, er werde mit mehr als 50 Prozent an der CDC Holding beteiligt bleiben. "Ich werde das Vertrauen der Kunden, die mir ihre Ansprüche übergeben haben, nicht enttäuschen." Klappt der Deal mit dem Investor, können sich weitere Kartellsünder auf Klagen einstellen.

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(SZ vom 11.08.2008/mel)