Nach Abgasaffäre:Landgericht: VW-Besitzer haben nach Abgasaffäre kein Rückgaberecht

Volkswagen

Die erhöhten Abgaswerte allein verpflichten VW-Autohäuser nicht dazu, die manipulierten Fahrzeuge zurückzunehmen.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Volkswagen muss die manipulierten Autos nicht zurücknehmen, entschied am Mittwoch das Bochumer Landgericht.
  • Es behandelte die Klage eines Kunden, der seinen VW Tiguan zurückgeben will, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als angegeben.
  • Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden - wegen des Abgasskandals stehen noch weitere Klagen aus.

Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Kunden zurückgewiesen. Er hatte ein Bochumer Autohaus verklagt, weil es seinen knapp ein Jahr alten, rund 38 000 Euro teuren und per Software manipulierten VW Tiguan nicht zurücknehmen wollte.

Das Gericht entschied, die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. VW hatte für ein Software-Update 100 Euro veranschlagt - die Mangelbeseitigung läge damit unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es kein Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Zudem sei die Manipulation ein Verschulden des Volkswagen-Konzerns, das dem Händler nicht zugerechnet werden könne.

Unverkäuflichkeit ist kein Argument

Trotzdem könnte der Fall die Justiz noch weiter beschäftigen. Der Anwalt des Klägers hatte geltend gemacht, dass sein Mandant neben den falschen Abgaswerten auch darunter leide, dass sein Fahrzeug faktisch unverkäuflich sei. "Das zeigt die Erheblichkeit", hatte er in einer vorherigen mündlichen Verhandlung vorgebracht. Der Kunde wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch eine Nachrüstung behoben habe. Das Gericht ist darauf jedoch nicht eingegangen.

Der Anwalt kündigte deshalb an, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen. Dies ist nach Angaben des Gerichts das Oberlandesgericht Hamm. Letztlich könnte der Fall beim Bundesgerichtshof landen.

Vorerst kann Volkswagen aber aufatmen. Der Konzern muss sich im Zuge des Abgasskandals mit einer ganzen Klagewelle auseinandersetzten, darunter auch Verfahren, die sich nicht gegen Autohäuser, sondern gegen den Konzern direkt richten. Von den Manipulationen sind allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen.

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