Mutmaßliche Verstöße gegen französisches Arbeitsrecht:Ryanair droht Geldstrafe und Einzug von Flugzeugen

Ryanair

Eine Ryanair-Maschine beim Start in Barcelona. - 

(Foto: AFP)

Europas größtem Billigflieger Ryanair droht eine hohe Geldstrafe, das Unternehmen soll in Frankreich gegen Sozialgesetze verstoßen haben. Die Verteidigung bezeichnet den Strafantrag der Staatsanwaltschaft als "irre".

Im Streit um mutmaßliche Verstöße gegen französisches Arbeits- und Sozialrecht droht dem irischen Billigflieger Ryanair eine Geldstrafe von 225.000 Euro und die Konfiszierung von vier Flugzeugen.

Dies beantragte die Staatsanwaltschaft in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence, wo sich der europäische Branchenführer im Billigflug-Segment zu verantworten hat. Das Urteil soll am 25. September verkündet werden.

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen die Aktivitäten von Ryanair auf dem Regionalflughafen Marseille-Provence in Marignane. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet, die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf dem Flughafen nahe Marseille beschäftigte die Fluggesellschaft zuletzt 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich keine Sozialabgaben zahlte.

Ryanair argumentiert, die Piloten hätten irische Arbeitsverträge gehabt, 56 Flugbegleiter seien von einer irischen Zeitarbeitsfirma vermittelt worden. Alle Gehälter seien in Irland gezahlt worden. "Sie flogen auf irischen Flugzeugen und arbeiteten in mehreren Ländern", betonte Luc Brossollet, einer der Anwälte des Billigfliegers. "Sie haben nicht mehr in Frankreich gearbeitet als in anderen Ländern." Den Strafantrag der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Verteidigung als "irre".

Die Anklage macht hingegen geltend, die Beschäftigten hätten in der Region um Marignane gelebt. Sie seien morgens zur Arbeit an den Flughafen gekommen und abends von dort wieder nach Hause gefahren. Aus Sicht der französischen Behörden handelte es sich um dauerhafte Arbeitsverhältnisse, für die Ryanair in Frankreich Sozialabgaben hätte zahlen müssen.

Bei dem Prozess treten die französische Sozialkasse Urssaf, das Arbeitsamt, die Rentenkasse und eine Gewerkschaft für Flugpersonal als Nebenkläger auf. Sie fordern von Ryanair Entschädigungen in Höhe von fast zehn Millionen Euro für nicht bezahlte Abgaben.

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