Steuerbetrug:Cum-Ex-Prozess - "Stillstand der Rechtspflege"

In Wiesbaden steht ein Musterprozess um den mutmaßlichen Milliardenbetrug an den Steuerzahlern bevor. Das Landgericht ist aber schon jetzt überlastet.

Von Klaus Ott, Wiesbaden

Betrug, Untreue, Steuerdelikte, kleine und große Fälle: Die Wirtschafts-Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden ist mehr als ausgelastet. Sie ist überlastet. Jetzt hat die Kammer eine viertel Stelle mehr bekommen. Eine viertel Stelle, das sind etwas mehr als zehn Stunden die Woche. Das wird hinten und vorne nicht reichen, wenn im Verlaufe des Jahres eine dicke Anklage eingeht, auf die man sich in Wiesbaden bereits einstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt will dem Vernehmen nach erstmals in Deutschland einen Cum-Ex-Fall vor Gericht bringen. Ein Musterverfahren zeichnet sich ab. Cum-Ex, das steht für dubiose Aktiendeals und mutmaßlichen Betrug in Milliardenhöhe am Fiskus. Offenbar begangen von Banken aus dem In- und Ausland; von Kapitalanlagefonds, mit denen Millionäre hohe Profite machten; und von gewieften Juristen. So der Verdacht.

Die moralische Entrüstung im Bundestag ersetzt nicht die juristische Aufklärung

Cum-Ex, das ist der Fachbegriff für den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Zahlreiche Geldinstitute wie die Hypo-Vereinsbank (HVB) und deren Partner haben es nach Erkenntnissen der Ermittler bei solchen Deals darauf angelegt, sich eine nur einmal an den Fiskus abgeführte Steuer auf die Dividendenerlöse von den Finanzbehörden mehrmals erstatten zu lassen. Cum-Ex, das ist inzwischen aber auch ein Stichwort für staatliches Versagen auf vielen Ebenen. Erst hat die Bundesregierung etliche Jahre gebraucht, bis 2012 endlich eine Gesetzeslücke geschlossen wurde, die solche Geschäfte möglich gemacht hatte. Dann dauerte es ebenfalls mehrere Jahre, ehe die Finanzaufsicht Bafin kürzlich aktiv wurde und die Banken zum Rapport aufforderte (siehe Infobox). Jetzt droht das nächste Malheur. Bei dem absehbaren Musterverfahren in Wiesbaden, bei dem HVB-Geschäfte durchleuchtet werden sollen. Bei einem Gericht, das schon jetzt nicht mehr hinterherkommt. Das aber für diese HVB-Deals zuständig ist, weil sie über das Finanzamt Wiesbaden II abgerechnet worden waren.

Mit anderen Cum-Ex-Fällen befasste Rechtsanwälte, die das Gericht in Wiesbaden gut kennen, warnen vor einem "Stillstand der Rechtspflege", ja sogar vor einer juristischen "Katastrophe". Aus gutem Grund. Dass diese Aktiendeals einzig und allein dem Zweck gedient haben sollen, die Staatskasse zu plündern, dafür haben Staatsanwälte und Steuerfahnder in halb Deutschland inzwischen viele Indizien gesammelt. Was jetzt noch fehlt: eine erste Anklage, ein erster Prozess, ein erstes Urteil, das dann höchstrichterlich geprüft wird. Vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob diese Cum-Ex-Deals strafbar waren oder nicht.

HVB-Hochhaus, Arabellapark

Münchner Zentrale der Hypo-Vereinsbank (HVB). Die HVB hat Verfehlungen selbst mit aufgeklärt, einige Ex-Manager sollen vor Gericht kommen.

(Foto: Florian Peljak)

Die auf große Wirtschaftsverfahren spezialisierte Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ermittelt am längsten, sie ist am weitesten voran gekommen. Dort steht die erste Anklage bevor, gegen frühere HVB-Manager und einen Ex-Geschäftspartner der Bank. Die Generalstaatsanwaltschaft äußert sich dazu nicht, aber unter Cum-Ex-Akteuren spricht sich der Verfahrensstand in Frankfurt bereits herum. Sobald die Anklage fertig ist, geht sie nach Wiesbaden, an das zuständige Landgericht. Dort könnte es aber bis ins nächste Jahrzehnt dauern, ehe ein Urteil kommt. Wenn überhaupt.

Und das ausgerechnet bei Geschäften, über deren Charakter sich alle im Bundestag vertretenen Parteien einig sind: Betrug, Schweinerei, skrupellos, Raubzug von Multimillionären; auf Kosten der Bürger, deren Steuern gestohlen worden seien. Die moralische Entrüstung ist das eine, die juristische Aufarbeitung das andere. Die Aktiendeals waren hoch kompliziert, sonst hätte der Fiskus nicht so leicht - mutmaßlich - getäuscht werden können. Die rechtliche Beurteilung ist, auch wegen der erst 2012 geschlossenen Gesetzeslücke, ebenfalls kompliziert. Die Wirtschafts-Strafkammer in Wiesbaden hat aber schon große Probleme mit kleinen Fällen.

Aktien auf Weltreise

Es ist wie bei einem Puzzlespiel mit Tausenden Teilen: Die Ermittler, die Cum-Ex-Deals aufzuklären versuchen, müssen in mühevoller Kleinarbeit viele Details zusammenfügen, um ein Bild zu bekommen. Jene Banken und Fonds, die sich offenbar gezielt am Fiskus bereicherten, haben quer durch die Welt und in riesigen Mengen mit Aktien gehandelt. Luxemburg, Malta, Irland und die USA, das waren einige der vielen Stationen. Alles ging ganz schnell, so dass die Finanzbehörden am Ende nicht mehr durchblickten und Steuern erstatteten, die sie nach Erkenntnissen der Ermittler zuvor gar nicht bekommen hatten. Das Cum steht für Aktien mit, das Ex für Aktien ohne Dividende. Einmal im Jahr, meist im Frühling, schütten börsennotierte Gesellschaften von Bayer bis zur Telekom einen Teil ihrer Gewinne als Dividende an die Aktionäre aus. Das Problem für den Fiskus waren sogenannte Leerverkäufe. Bei dieser speziellen Form des Börsenhandels muss sich der Verkäufer der Aktien dieselben erst noch beschaffen, obwohl er die Papiere seinem Abnehmer bereits verbindlich zugesagt hat. Bei Cum-Ex-Leerverkäufen konnte es passieren, dass ein- und dieselbe Aktie formal betrachtet und für ganz kurze Zeit zwei Eigentümer hatte. Den alten Inhaber mit Dividende. Und den neuen Inhaber, dem der Leerverkäufer das Papier schon fest versprochen hatte, inklusive einer Ersatzzahlung für die Dividende, die beim vorherigen Besitzer verblieben war. Zwei Eigentümer, zweimal Dividende (davon einmal ersatzweise), das bedeutete: An dem Aktienhandel beteiligte Banken bescheinigten beiden Eigentümern, Kapitalertragsteuern auf die Dividende gezahlt zu haben. Mit diesen Bescheinigungen konnten sich beide Besitzer ein- und derselben Aktie die Steuern im Wege der Verrechnung mit anderen Abgaben vom Fiskus zurückholen; von unterschiedlichen Finanzämtern, die nichts voreinander wussten. Zuvor hatte aber nur einer der beiden Aktieninhaber die Kapitalertragsteuer tatsächlich an den Fiskus bezahlt. Bis 2007 waren solche Geschäfte zu Lasten des Fiskus generell möglich, danach nur noch bei Aktiendeals auch über das Ausland. Erst seit 2012, als die Bundesregierung diese Lücke ganz schloss, geht gar nichts mehr. Klaus OTT

Ende Mai 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Wiesbaden beim Landgericht Anklage wegen Veruntreuung von Firmengeldern gegen einen früheren Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen, einer Tochtergesellschaft der Stadt Wiesbaden. Offenkundiger Schaden: einige 100 000 Euro. Nach Angaben der Stadt ging es wie folgt weiter: Beim Gericht sei die Anklage lange Zeit "unbearbeitet" liegen geblieben, ehe sie im September 2014 zur Verhandlung zugelassen worden sei. Einen Prozesstermin gebe es bis heute nicht. Mitte 2015 habe man "Verzögerungsrüge" erhoben. "Auf diese Verzögerungsrüge haben wir vom Landgericht Wiesbaden bis heute keine Antwort erhalten." Schließlich habe man, so die Stadt, das hessische Justizministerium gebeten, "der weiteren Verschleppung des Verfahrens Einhalt zu gebieten". Bislang ohne Ergebnis. Dass es nach fast vier Jahren in einem kleinen Fall noch immer keinen Prozess gibt, das lässt Schlimmes befürchten für Cum-Ex, bei dem es um große Deals, große Banken, die große Politik und das große Thema Gerechtigkeit geht.

Normalerweise bearbeitet das Landgericht die Anklagen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ausnahmen seien möglich, sagt eine Gerichtssprecherin. Und was ist mit der absehbaren Cum-Ex-Anklage aus Frankfurt? "Wenn wir so ein Verfahren bekommen, müssen wir schauen, wie wir das stemmen können."

Für einstige Cum-Ex-Akteure wie Hanno Berger, der Finanzbeamter, dann Steueranwalt in Hessen war und heute in der Schweiz lebt, sind das nicht die schlechtesten Aussichten. Berger hatte auch mit der Hypo-Vereinsbank zu tun und muss damit rechnen, im anstehenden Musterfall zusammen mit Ex-HVB-Managern angeklagt zu werden. Gegen den früheren Beamten laufen gleich drei Ermittlungsverfahren in Deutschland, er gilt unter Strafverfolgern als eine der Schlüsselfiguren solcher Aktiendeals. Er wehrt sich so heftig wie kein anderer gegen die Vorwürfe. Mit allerlei Beschwerden gegen die Behörden, mit denen Gerichte dann schwer beschäftigt sind. Das ist Bergers gutes Recht. Die ohnehin überlastete Kammer in Wiesbaden kann sich auf einiges gefasst machen.

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