Mitarbeiter sollen mehr Geld in ihr Unternehmen stecken, doch das entsprechende Gesetz ist ein Flop. Nun will die schwarz-gelbe Koalition nachbessern - mit neuen Steueranreizen.
Die Idee hörte sich gut an: Im Frühjahr beschloss die große Koalition, mit steuerlichen Anreizen die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen stärker zu fördern. Ein dreiviertel Jahr später zeigt sich: Das Gesetz ist ein Flop und wird kaum praktisch genutzt. Nun will die schwarz-gelbe Koalition nachbessern - mit neuen Steueranreizen.
Mittendrin statt nur dabei: Die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen sollte vereinfacht werden, doch der Vorstoß ging nicht auf. Nun will die Regierung das entsprechende Gesetz nachbessern. (© Foto: dpa)
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Seit April 2009 können Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jährlich bis zu 360 Euro steuer- und abgabenfrei überweisen - unter einer Bedingung: Der Arbeitnehmer muss sich mit dem Geld am Unternehmen seines Arbeitgebers beteiligen, also etwa dessen Aktien kaufen, oder in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds einzahlen. Politiker der alten Regierung erhofften sich davon viel: Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem "Startschuss für eine neue Entwicklung in Deutschland, ein neues Kapital, das mehr Gerechtigkeit schafft und die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft erhöht".
Euphorie Fehlanzeige
Inzwischen hat sich die Euphorie gelegt: "Es hat sich seitdem nicht viel getan", sagt Heinrich Beyer, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP). Nach seinen Angaben gibt es nicht mehr als 100 bis 200 Unternehmen, die das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz nutzen: "Und die hatten ihre Angestellten schon vorher am Unternehmen beteiligt und haben lediglich ihr Modell auf die neue Regelung umgestellt."
Auch aus den geplanten Fonds wurde nichts: Gedacht waren die Kapitalsammelstellen für kleine und mittlere Betriebe, die ihre Beschäftigten nicht direkt am Unternehmen beteiligen können oder wollen. Die Fonds sollten in mehrere Firmen investieren, wobei 60 Prozent des Kapitals nur in solche Unternehmen fließen dürfen, die ihren Beschäftigten Zuschüsse für eine Kapitalbeteiligung gewähren. In den vergangenen neun Monaten wurde jedoch nach Informationen der AGP kein einziger Fonds aufgelegt.
Übermaß an Vorschriften schrecken ab
Ein Grund dafür ist die Wirtschaftskrise: "Wenn es den Unternehmen nicht gut geht, tun sie sich natürlich schwer, bis zu 360 Euro zusätzlich pro Mitarbeiter draufzusatteln", sagt Experte Beyer. Er führt das fehlende Interesse außerdem auf Mängel in dem Gesetz zurück: So muss das Angebot, sich beteiligen zu können, allen Arbeitnehmern offenstehen. "Das schließt es aus, die 360 Euro differenziert als Leistungsanreize einzusetzen." Abgeschreckt hätte auch ein Übermaß an Vorschriften. "Die Restriktionen sind viel zu groß", sagt Beyer. Für Fondsmanager sei es nur schwer möglich, beispielsweise die starre 60-Prozent-Anlagegrenze einzuhalten, ohne gegen das Gebot der Risikostreuung zu verstoßen.
Die Bundesregierung plant nun eine Reform der Reform: Die 360 Euro sollen künftig auch dann frei von Steuern und Sozialabgaben bleiben, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Teil seines Gehalts verwendet, um sich am Unternehmen zu beteiligen. Das Geld muss also keine zusätzliche freiwillige Leistung des Arbeitgebers mehr sein. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Bedenken in der Wirtschaft
In der Wirtschaft kommt dieses Vorhaben jedoch nicht gut an. In einer Stellungnahme von acht Verbänden, darunter der Arbeitgebervereinigung, heißt es: Die finanziellen Möglichkeiten der Arbeitnehmer, einen Teil des Gehalts in die Vermögensbildung oder Altersvorsorge zu investieren, seien begrenzt. Viele müssten sich deshalb zwischen der betrieblichen Altersvorsorge und den Beteiligungsmodellen entscheiden. Dabei könnte die Phase der Auszahlung entscheidend sein: Nach den bisherigen Plänen soll das Geld, das die Arbeitnehmer später aus ihrer Kapitalbeteiligung wieder herausziehen, steuerfrei sein.
Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind dagegen zu versteuern. Die Verbände fürchten deshalb, dass viele Arbeitnehmer zukünftig weniger Geld für die deutlich sicherere Altersvorsorge aufwenden. "Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und das sinkende Leistungsniveau wäre dies jedoch eine falsche Weichenstellung", kritisieren sie.
Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge hält von den Koalitionsplänen nichts: Die in der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung angesammelten Beiträge könnten schon nach kurzer Zeit in den Konsum fließen, weil sie nicht zweckgebunden sind. Das Vorhaben stehe deshalb im krassen Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, Altersarmut zu vermeiden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es deutlich strengere Auflagen: So sind zum Beispiel Auszahlungen vor Vollendung des 60. Lebensjahrs nicht erlaubt. Außerdem ist der Arbeitnehmer vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
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(SZ vom 07.01.2010/mel)
...und wenn das Wechseln von Profilen Ertrag bringen würde, dann wären Sie bald Unternehmer des Jahres. ;-)
Die unternehmen wenigstens etwas; während Arbeitnehmer sich passiv unterhalten lassen!
..und: Schon einen Buisnessplan beim Arbeitsamt eingereicht?
http://www.unternehmenswelt.de/businessplan-tool.html?gclid=CODAqM22kp8CFQ8gZwodlStvXQ
@ KingKong
ein ganz ausgekochter Bursche, Sie!
Machen Sie es bessser!
Paging