Mindestlohn:Nachtarbeiter bekommen künftig mehr Geld

Arbeiten, wenn andere schlafen: Was gilt bei Nachtarbeit?

Arbeiten, wenn andere schlafen: Nachtarbeiter bekommen künftig mehr Geld.

(Foto: dpa-tmn)
  • Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass sich Feiertags- und Nachtzuschläge am Mindestlohn orientieren müssen und nicht an teils darunterliegenden Tarifgehältern.
  • Das bringt Zehntausenden Schichtarbeitern künftig mehr Geld ein.
  • Komplizierter ist hingegen die Anrechnung des Urlaubsgeldes. Hier kommt es häufig auf Einzelfälle an.

Zehntausende Schichtarbeiter haben Grund zu Freude: Sie bekommen künftig mehr Geld. Grund ist eine Entscheidung des Erfurter Bundesarbeitsgerichts. Die Richter haben geurteilt, dass bei Nachtzuschlägen und Feiertagsdiensten der Mindestlohn die unterste Berechnungsbasis sein muss, also 8,84 Euro, und nicht der jeweilige Tarifvertrag, der in vielen Fällen darunter liegt.

Als Präzedenzfall diente die Klage einer sächsischen Montagearbeiterin. Ihr Arbeitgeber hatte den ihr zustehenden Nachtarbeitszuschlag von 25 Prozent auf Basis eines Stundenlohns von sieben Euro ermittelt und sah so die Anforderungen des Mindestlohngesetzes als erfüllt an.

Noch immer ist der Mindestlohn in Teilen strittig

Schwieriger wird es beim Thema Urlaubsgeld: Nach einer Entscheidung des Gerichts von Juni 2016 muss es ebenfalls an den Mindestlohn angepasst werden. Im Fall der Sächsin hingegen ist das nicht der Fall. Das Urlaubsgeld wurde ihr bei Urlaubsantritt gezahlt und galt damit nicht als Vergütung für geleistete Arbeit.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat seit der Einführung des Mindestlohns vor gut zweieinhalb Jahren bereits drei Grundsatzurteile dazu getroffen. So können Arbeitnehmer auch bei Krankheit und bei Bereitschaftsdiensten auf den Mindestlohn pochen.

Trotzdem sind noch immer nicht alle Streitpunkte zur Auslegung des Mindestlohngesetzes geklärt. Im Bezug auf Praktikanten und Ehrenämtler halten Experten eine Präzisierung für notwendig. Zudem wird das Thema nach der Bundestagswahl mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin wieder auf die politische Agenda kommen: In ihren Programmen machen die meisten Parteien Vorschläge, das Gesetz zu präzisieren oder es für Geringverdiener zu verbessern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: