Mindestlohn:Mindestlohn reicht für die meisten Alleinerziehenden nicht

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Für Alleinerziehende reicht der Mindestlohn in den meisten Fällen nicht. Sie müssen Sozialleistungen beziehen.

(Foto: Marcel Kusch/dpa)
  • Alleinerziehende Mindestlohnempfänger können Miete und Lebenshaltungskosten oft nicht aus eigener Kraft bezahlen.
  • Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet und alleinerziehend ist, hat im Schnitt nur 339 Euro übrig. Das Wohnen ist meistens aber teurer.

8,84 Euro pro Stunde: Weniger sollen Arbeiter und Angestellte in Deutschland nach der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns nicht mehr verdienen. Doch für viele Alleinerziehende reicht das nicht aus. Neun von zehn Alleinerziehenden können die Lebenshaltungs- und Wohnkosten nicht mit dem Mindestlohn decken, berichtet die Rheinische Post. Sie beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Demnach bleibt Alleinerziehenden nach Abzug von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten zu wenig Geld übrig, um Miete und Heizung zu zahlen. Bei einem Bruttolohn von 1444 Euro - das entspricht dem Vollzeit-Gehalt eines Mindestlohn-Empfängers - seien es nur 339 Euro.

Die Behörden würden bei 87 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften aber höhere Wohnkosten anerkennen. Die meisten alleinerziehenden Mindestlohnempfänger sind also trotz Vollzeitjob auf Sozialleistungen angewiesen.

1,18 Millionen Erwerbstätige müssen aufstocken

Laut dem Bericht haben allerdings nicht nur alleinerziehende Mindestlohnempfänger dieses Problem. Auch für kinderlose Singles, die den Mindestlohn beziehen, sei es oft nicht möglich, den Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Bei einem Bruttoeinkommen von 1444 Euro blieben ihnen nach Berechnung der Bundesregierung nur 368 Euro fürs Wohnen und Heizen. Bei 39 Prozent der Alleinstehenden erkennen die Behörden aber höhere Wohnkosten an. Flächendeckend sei dies in Hessen, Berlin und Hamburg sowie in 46 Städten und Kreisen ein Problem.

Insgesamt leben nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland 1,18 Millionen erwerbstätige Menschen, die ergänzende Leistungen benötigen. Darunter fallen auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind.

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