Geringverdiener:Geht doch

Spargelernte in Brandenburg begonnen

Schwere Arbeit: Erntehelfer wie hier auf einem Spargelfeld nahe dem brandenburgischen Beelitz verdienen derzeit noch weniger als 8,50 Euro.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)
  • Können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen bundesweiten Tarifvertrag einigen, müssen Unternehmen bis zum Jahr 2017 keinen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen.
  • Die Gewerkschaften verhandeln erfolgreich: Diese Tariflöhne liegen auch im Niederiglohnsektor immer häufiger über dem Mindestlohn.
  • Nur noch in sechs Prozent der Beschäftigten verdienen weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Vor fünf Jahren lag der Anteil noch bei 16 Prozent, 2013 noch bei zehn Prozent.

Analyse von Thomas Öchsner, Berlin

Der Mindestlohn dürfe "kein Schweizer Käse werden", sagt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Für die SPD-Politikerin war deshalb von Anfang an klar, dass es Ausnahmen nur in Sonderfällen geben darf, etwa für Langzeitarbeitslose oder einen Teil der Praktikanten. Ein Schlupfloch war aber von Beginn an politisch gewünscht, um den Unternehmen in Niedriglohn-Branchen nicht zu viel auf einen Schlag aufzubürden und Entlassungen zu vermeiden: Einigen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen bundesweit gültigen, allgemein verbindlichen Tarifvertrag, können sie die Zahlung der 8,50 Euro bis Ende 2016 hinausschieben.

Geringverdiener: SZ-Grafik; Quelle: WSI-Tarifarchiv

SZ-Grafik; Quelle: WSI-Tarifarchiv

Trotzdem wird immer häufiger per Tarifvertrag oft mehr als der Mindestlohn bezahlt: Wo Tarife gelten, schwindet der Anteil der Beschäftigten, die sich mit Mini-Löhnen von zum Beispiel fünf, sechs oder sieben Euro zufriedengeben müssen. Die Zahl der tariflichen Lohngruppen, in denen Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro erhalten, ist zuletzt deutlich zurückgegangen. Dies geht aus einer Auswertung von 4560 Vergütungsgruppen hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vorgelegt hat. Bei der Untersuchung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wurden Tarifverträge in 40 Wirtschaftszweigen mit knapp 17 Millionen Beschäftigten erfasst. Das Ergebnis zeigt klar, dass sich im Niedriglohnsektor einiges getan hat: Bei den 4560 untersuchten Lohngruppen waren im Januar 2015 nur noch bei sechs Prozent Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vorgesehen. Ende 2013 lag der Anteil bei zehn Prozent, Anfang 2010 sogar noch bei 16 Prozent.

"Gewerkschaften haben Situation im Niederiglohnsektor deutlich verbessert"

"Diese positive Entwicklung zeigt, dass die Gewerkschaften die Situation im Niedriglohnsektor aus eigener Kraft deutlich verbessert haben", sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Reinhard Bispinck. Dabei habe sicherlich geholfen, dass der gesetzliche Mindestlohn "den Druck auf die Arbeitgeberverbände erhöht hat".

Bei den Tarifverträgen mit Lohngruppen unter 8,50 Euro unterscheiden die Forscher zwei Grundtypen: Bei etwa zwei Dritteln handelt es sich um bundesweite Branchentarifverträge, bei der die Sozialpartner die von Nahles geschaffene Übergangsfrist bis Ende 2016 nutzen. Dies gilt etwa für die Fleischindustrie, das Friseurgewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, die Leiharbeit und die Textil- und Bekleidungsindustrie. Die zweite kleinere Gruppe beruht vor allem auf älteren, regional beschränkten Tarifverträgen, für die teilweise seit Jahren keine neuen Tarife vereinbart wurden. Sie sind seit Januar nicht mehr gültig, hier müssen die Mitarbeiter nun die allgemein gültigen 8,50 Euro pro Stunde bekommen. Das gilt zum Beispiel für das Fleischer- und Metallhandwerk, die Floristik oder die Taxibranche.

Wie viele Beschäftigte von der Neuregelung profitieren, ist noch offen

Das Bundesarbeitsministerium ging ursprünglich davon aus, dass 3,7 Millionen Arbeitnehmer vom Mindestlohn profitieren können. Wie viele es tatsächlich sind, ist noch offen. Auch wie viele Beschäftigte auf Grund ihrer Tarifverträge noch legal unter die 8,50-Euro-Grenze fallen, lässt sich nicht sagen. Es gibt nach Angaben des WSI-Tarifarchivs keine übergreifenden Daten, wie viele Beschäftigte von ihren Unternehmen wie eingruppiert werden. Es sei aber wahrscheinlich, dass Tarifgruppen mit Löhnen unterhalb von 8,50 Euro "nur für recht wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten".

Die große Mehrheit, 94 Prozent der tariflichen Lohngruppen, sieht jedoch Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. 84 Prozent beginnen sogar mit einem Stundensatz von zehn Euro. Für den WSI-Experten Bispinck zeigt das: "Tarifverträge sind ein wichtiger Schutz gegen niedrige Löhne."

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