Mindestlohn für Leiharbeiter:Ein Pole für vier Euro

Vom kommenden Jahr an dürfen osteuropäische Firmen Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Regierungskoalition streitet deshalb über einen Mindestlohn für Leiharbeiter - dabei könnte es um viel mehr gehen.

Thomas Öchsner

Die 700.000 Leiharbeiter in Deutschland werden bald womöglich harte Konkurrenten bekommen: Vom 1. Mai an gilt die volle Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer aus der EU. Polnische und tschechische Firmen könnten dann auch Leiharbeiter hierher entsenden - und mit Mindestlöhnen von vier Euro die übliche Bezahlung hierzulande weit unterbieten. In der Regierungskoalition wird deshalb seit Monaten über einen neuen gesetzlichen Mindestlohn für die Leiharbeiter gestritten. Die Union ist dafür, die FDP dagegen. Die Zeit drängt, und indirekt könnte es dabei um eine noch wichtigere Frage gehen: Wann ist ein Lohn sittenwidrig?

Johannes Vogel

Johannes Vogel und die FDP sprechen sich gegen einen Mindestlohn für die Leiharbeiter aus.

(Foto: ddp)

Für die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion ist die Sache klar: Ihr Chef Peter Weiß warnt vor einem neuen "Wettbewerb bei der Bezahlung nach unten". Er verweist auf die Tarifverträge in Deutschland, nach denen in der untersten Lohngruppe ein Stundenlohn von 7,60 Euro im Westen und 6,40 beziehungsweise 6,65 Euro im Osten gilt. Diese Tarifverträge "sollten wir uns nicht kaputtmachen lassen", sagt er. Nach seinen Angaben würden sich die Tarifparteien schnell auf einen Mindestlohn einigen, den Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für allgemeinverbindlich erklären würde. Daran müssten sich auch ausländische Verleiher halten.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel hält davon aber wenig. "Es gibt bislang keine substantiellen Beweise dafür, dass polnische Zeitarbeiter in Scharen nach Deutschland kommen werden", sagt er. Die Liberalen schlagen vor, nach einer Frist Leiharbeiter wie Stammarbeitskräfte zu bezahlen. Das soll verhindern, dass Arbeitgeber Leiharbeiter beschäftigen, um ihre Lohnkosten zu drücken, statt damit Auftragsspitzen abzudecken. Gewünschter Nebeneffekt: Verleihbetriebe im Ausland, die über den Lohn einheimische Anbieter ausstechen wollen, wäre der Aufwand zu groß, hierherzukommen, wenn sie bald doch den üblichen Lohn zahlen müssten.

Der Ausgang des Koalitionsstreits ist offen. Eine Rolle könnte dabei auch die Überlegung spielen, dass mit einer Lohnuntergrenze in der Branche quasi durch die Hintertür erstmals in Deutschland ein branchenübergreifender Mindestlohn eingeführt wird. Schließlich arbeiten Zeitarbeiter in allen Branchen. Ein Mindestlohn für Zeitarbeiter könnte dann für Arbeitsgerichte als Richtschnur dienen, wenn sie über womöglich sittenwidrige Niedriglöhne entscheiden müssen. DGB und Arbeitgeberverbände halten diese Argumentation zwar für abwegig.

Doch der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagt dazu: "Auch wenn es letztlich nicht überzeugt, ist das ein Weg, den die Rechtsprechung gehen könnte." Käme es so weit, müssten viele Betriebe Menschen, die bislang vielleicht vier, fünf oder sechs Euro Stundenlohn bekommen, deutlich besser bezahlen.

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