Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer:EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

  • Die EU-Kommission rügt Deutschland für den Mindestlohn. Im Transitverkehr würde er für ausländische Lkw-Fahrer einen zu hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
  • Zwei Monate hat die Regierung nun Zeit, auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren.

Die EU-Kommission hat im Streit um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer ein Vertragsversletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch wenn Brüssel grundsätzlich die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde unterstütze, bewirke die Anwendung in Deutschland "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs", erklärte die Kommission.

Für den Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen würden "unangemessene Verwaltungshürden" geschaffen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes behindert.

Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate lang Zeit, um auf den Brief aus Brüssel zu antworten. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, könnte die EU-Kommission Deutschland auch vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

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