Von Johannes Nitschmann

Zeigten sich in der Vergangenheit beschuldigte zugeknöpft, machten die Ermittler ernst und vollstreckten ihren Haftbefehl.

Lediglich der Sport-Informations-Dienst interessierte sich am Ende noch für den Steuersünder. Am 23. November 2002 saß der Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes, Rainer Gossmann, wegen seiner Millionen schweren Liechtensteiner Schwarzgeldkonten im Bochumer Landgericht auf der Anklagebank.

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Der Steuerstraf-Prozess ging geräuschlos und in Rekordzeit über die Bühne der Justiz. Nach nur etwas mehr als einer Stunde verkündete das Gericht das Urteil gegen den 60-jährigen Angeklagten: Wegen Steuerhinterziehung in 38 Fällen wurde der prominente Sportfunktionär und schwerreiche Unternehmer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1,25 Millionen Euro verurteilt. Zuvor hatte Gossmann die mit Hilfe seiner Liechtensteiner Familienstiftung hinterzogenen Steuern in Höhe von mehreren Millionen Euro an den Fiskus beglichen.

Immerhin galt der Fall Gossmann als größtes und spektakulärstes Verfahren in dem so genannten Batliner-Komplex. Hunderte Anleger des Liechtensteiner Vermögensverwalters Herbert Batliner waren Ende der 90er Jahre mit ihren Schwarzgeldkonten durch Datensätze auf einer CD-Rom aufgeflogen, die der Staatsanwaltschaft Bochum anonym zugespielt worden war.

Der Fall weist zahlreiche Parallelen zu der bevorstehenden Welle der jüngsten Liechtenstein-Verfahren auf, die jetzt die Politik auf den Plan gerufen haben. Vorneweg Kurt Beck. Der SPD-Vorsitzende will ,,die unglaubliche Gier'' der deutschen Geld-Schickeria mit einer drastischen Verschärfung des Strafrechts stillen. Die derzeitige Höchststrafe von zehn Jahren für Steuerhinterzieher soll nach dem Willen der SPD aus Gründen der Abschreckung deutlich angehoben werden.

Doch dass ,,der Steuerspartrieb der Deutschen stärker ist als ihr Sexualtrieb'', wie der SPD-Finanzexperte Jochen Poss urteilt, liegt kaum an einem zu milden Strafrecht. In dem Batliner-Komplex wurden insgesamt 119 Beschuldigte zu Steuernachzahlungen und Geldstrafen in Höhe von etwa 80 Millionen Euro verurteilt. Freiheitsstrafen waren die Ausnahme, lagen nie höher als zwei Jahre und wurden sämtlich zur Bewährung ausgesetzt. In vielen Fällen gaben sich die Steuersünder reumütig und wirkten an der Aufklärung der ihnen zur Last gelegten Delikte mit. Ihre Verfahren wurden gegen teilweise hohe Geldauflagen eingestellt - ohne Strafprozess.

Zeigten sich die Beschuldigten zugeknöpft, machten die Ermittler ernst und vollstreckten ihren Haftbefehl. Wie im Fall Gossmann. Der einstige Eishockey-Torhüter der Düsseldorfer EG saß wochenlang in Untersuchungshaft. Schließlich brach er sein Schweigen und legte ein Geständnis ab. Danach ging alles ganz fix. Staatsanwaltschaft und Vereidigung verständigten sich im Vorfeld mit dem Gericht auf eine so genannte ,,Höchststrafenvereinbarung''. Der Strafprozess gegen Gossmann lief so diskret wie die Geldanlagen in Liechtenstein.

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(SZ vom 18.2.2008/sonn)