Mietpreisbremse:Großstädter sollen bei Mieten entlastet werden

Europaviertel Frankfurt

Der mögliche Missbrauch von Modernisierungen bei Wohnungen wird eingeschränkt, aber nicht so stark wie zunächst geplant.

(Foto: dpa)
  • Vermieter dürfen den Plänen zufolge Kosten für Modernisierungen in Gebieten mit Wohnungsnot nicht mehr in gleicher Höhe umlegen wie bisher.
  • Ursprünglich sollte diese Regelung bundesweit gelten.

Von Thomas Öchsner

Für Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik bei den Grünen, ist der Fall klar: "Das Trauerspiel der großen Koalition bei den Mieten geht in die nächste Runde." Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) knicke "vor Seehofer ein". Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) ist empört. Die geplante Reform zur Mietpreisbremse und gegen üppige Mieterhöhungen nach einer Modernisierung "sind nicht mehr als ein Papiertiger", sagt DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten.

Was war passiert? Am Donnerstagmorgen war Barleys neue, zweite Version ihres Gesetzesentwurfes bekannt geworden, der Mieter künftig besser vor überhöhten Mieten schützen soll. Darin hat die SPD-Politikerin die von ihr ursprünglich geplante neue Regelung der Mietpreisbremse abgeschwächt, die Justizministerin ist damit den Kritikern in der Union entgegengekommen, ohne deren Stimmen das geplante Gesetz in den Schubladen verschwinden würde. Nun sind die Chancen gestiegen, dass die Vorschriften Anfang 2019 tatsächlich in Kraft treten. Für Mieter und Vermieter kann es dabei um viel Geld gehen.

Vermieter sollen nur noch acht statt elf Prozent der Kosten für Modernisierung auf die Mieter umlegen dürfen

Wichtigster Punkt: Der mögliche Missbrauch von Modernisierungen wird eingeschränkt, aber nicht so stark wie zunächst geplant. Künftig sollen Vermieter nur noch acht statt elf Prozent der Kosten für Modernisierung auf die Mieter umlegen dürfen. Dies soll nach Barleys neuem Entwurf jedoch nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten, "in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Anfang Juni wollte die Justizministerin die Modernisierungsumlage noch bundesweit und nicht nur in Gebieten mit Wohnungsnot auf acht Prozent senken, um Mieter zu entlasten und zu verhindern, dass diese wegen einer Modernisierung ihre Wohnungen verlassen müssen. Dies war jedoch der Union und den Verbänden der Wohnungswirtschaft zu weit gegangen.

Bei anderen Details der neuen Mietpreisbremse hält die Ministerin an ihren Plänen fest. So darf die Miete nach einer Modernisierung um höchstens drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen. Auch sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz erhalten, wenn ihr Vermieter nur modernisiert, um Mieter loszuwerden. Dieses "Herausmodernisieren" wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 Euro geahndet.

Auch das Auskunftsrecht wird neu geregelt. Nach der vor drei Jahren eingeführten Mietpreisbremse dürfen Vermieter in den mehr als 300 Kommunen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Eine Ausnahme von dieser Regel ist: Der Vormieter hat bereits mehr als ortsüblich gezahlt. Auskunft über die Vormiete muss der Vermieter aber erst auf Anfrage des Mieters geben, was in der Praxis kaum genutzt wurde. Künftig müssen Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags von sich aus mitteilen, ob sie sich auf eine Miete über der Preisbremse berufen. Glauben die Mieter einen Verstoß gegen die Vorschriften entdeckt zu haben, können sie dies dem Vermieter einfach mitteilen (im Fachjargon: "rügen"). Beweise müssen sie dann, anders als jetzt noch, nicht mehr vorlegen.

Die Mietpreisbremse war von Anfang an umstritten. Fachleute gehen davon aus, dass sie nur begrenzt wirkt, wenn überhaupt. Die FDP fordert deshalb schon lange, die Preisbremse abzuschaffen. Daniel Föst, baupolitischer Sprecher der Liberalen, sagt: "Die Mietpreisbremse ist eine Wohnbaubremse. Das Herumdoktern an einer gescheiterten Maßnahme macht es nicht besser."

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