Menschenrechte:Der dritte Anlauf

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Arbeiter einer Schwefelmine in der indonesischen Region Yogyakarta. Im Bergbau kommt es immer wieder zur Verletzung von Menschenrechten. (Foto: Ulet Ifansasti/Getty Images)

Die Vereinten Nationen wollen verbindliche Regeln für alle Unternehmen bei Menschenrechten. Ausgerechnet der Hauptverursacher von Verstößen sitzt nicht mit am Tisch.

Von Caspar Dohmen, Berlin

Es ist kein Zufall, dass sich gerade Ecuador dafür einsetzt, dass verbindliche völkerrechtliche Regeln für Konzerne gegen Menschenrechtsverletzungen geschaffen werden. Es hat viel mit dem vergeblichen Versuch der Regierung zu tun, einen US-Ölkonzern zur Verantwortung zu ziehen, den das Land für Umweltverbrechen im Amazonasgebiet verantwortlich macht. Nach einem Vierteljahrhundert Ölförderung hinterließ Texaco, das heute zu Chevron gehört, dort Ölschlick, Schwermetalle und andere Gifte. Eine Klage Ecuadors in den USA wurde nicht zugelassen, das Urteil eines Gerichts aus Ecuador mit einer Strafzahlung in Höhe von 9,5 Milliarden Dollar ignorierte der Konzern. Ecuador habe "alles versucht", um von Chevron Ausgleichszahlungen zu bekommen, ohne Erfolg, so Michael Windfuhr, Vizedirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Gemeinsam mit der Regierung von Südafrika hatte Ecuador 2015 beim UN-Menschenrechtsrat bewirkt, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe einzusetzen, welche verbindliche Regeln für transnationale Konzerne entwickelt - gegen den Widerstand der Industrieländer. Geht es nach den Befürwortern der Reform, könnten bei Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne künftig sowohl Staaten gegen andere Staaten klagen, als auch Einzelpersonen gegen Unternehmen vorgehen. In dieser Woche tagt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe in Genf.

Das Vorhaben ist historisch - denn bisher sind alle Anläufe gescheitert, entsprechende verbindliche Regeln für Firmen im Völkerrecht zu verankern. Dabei ist das Problem offensichtlich. Regelmäßig führen die Aktivitäten von Unternehmen dazu, dass Menschenrechte verletzt werden. Involviert sind auch hiesige Firmen. Das zeigen der Abgas-Skandal von VW oder der Brand bei einem Zulieferer des Textilhändlers Kik in Pakistan mit 260 Toten.

Bislang hat die Politik auf internationaler Ebene auf freiwillige Initiativen gesetzt

Genaue Zahlen zu solchen Menschenrechtsverletzungen gibt es nicht, einen Hinweis liefert eine Studie der Universität Maastricht, die 1800 Menschenrechtsbeschwerden gegen Unternehmen ausgewertet hat. An der Spitze sind Firmen aus den USA (511), Großbritannien (198), Kanada (110), China (94) und Deutschland (87).

Bislang hat die Politik auf internationaler Ebene auf freiwillige Initiativen gesetzt. Eine besondere Rolle spielen dabei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 verabschiedet worden sind. Die Leitprinzipien wurden einstimmig im Menschenrechtsrat der UN verabschiedet und fanden breite Zustimmung in der Wirtschaft. Demnach sollen Unternehmen "gebührende Sorgfalt" walten lassen; sie müssen menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeiten identifizieren, Schäden vorbeugen und eingetretene Schäden beheben. Derzeit läuft die Umsetzung in nationale Aktionspläne, auch in Deutschland. Der Entwurf gilt Experten als wenig ambitioniert. Bei nationalen Regelungen könne dies auch kaum gelingen, sagt der internationale Arbeitsrechtler Manfred Weiss, weil solche Staaten damit rechnen müssten, dass Firmen in Staaten mit laxeren Regelungen ausweichen würden. "Notwendig sind deswegen internationale Regeln". Mehr als 600 Nichtregierungsorganisationen (NGO) plädieren für das Vorhaben.

Auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Koffler (SPD), "unterstützt verbindliche Regeln für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen". Allerdings müssten diese "alle Unternehmen erfassen - staatliche und nicht staatliche". Das ist ein Streitpunkt bei den bisherigen Verhandlungen, denn zunächst sprach das Projekt nur transnational agierende Unternehmen an. Dagegen gab es massive Kritik, auch von der EU, die ebenso wie Deutschland an dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe vergangenes Jahr gar nicht teilnahm. Dieses Mal sind sie dabei, außen vor bleiben die USA.

Einiges deutet darauf hin, dass mögliche Regeln nun für alle Unternehmen gelten sollen. Das fordern auch NGOs. Eine Vereinbarung sollte alle Unternehmen umfassen, egal ob sie international oder nur national tätig seien, eine privatwirtschaftliche Rechtsform hätten oder dem Staat gehörten, sagt Sarah Lincoln von "Brot für die Welt". Ecuador selbst steht auch in der Kritik, weil dort staatliche Bergbauunternehmen gegen Menschenrechte verstoßen und gegen Aktivisten vorgehen. Erhebliche Konflikte gibt es auch in Südafrika.

Der jetzige Versuch ist der dritte Anlauf, um völkerrechtlich verbindliche Regeln für Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen zu schaffen. 1977 hatte das UN-Zentrum für Transnationale Unternehmen (CTC) einen Verhaltenskodex für transnationale Konzerne erarbeitet, über den aber nie abgestimmt wurde. Er war in Zeiten des Kalten Krieges nicht umsetzbar. 2003 scheitere ein zweiter Anlauf: Eine Unterkommission der Menschenrechtskommission der UN stellte die sogenannten "Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte" vor. Neben 23 Normen war auch eine umfassende Überwachung durch die UN vorgesehen.

Die Zivilgesellschaft feierte den Plan, Regierungen und Unternehmensverbände lehnten ihn ab. Über den Vorschlag stimmte die Menschenrechtskommission der UN nicht einmal ab. Gelingt es diesmal? Gute Chancen sieht die Juristin Lincoln, auch weil die EU ihre Blockade aufgegeben hat - allerdings werde dies gehörige Zeit dauern. Nächstes Jahr sollen erste Bausteine eines möglichen völkerrechtlichen Vertrages präsentiert werden. Menschenrechtler Michael Windfuhr ist skeptisch: wegen des Widerstands aus den Industrieländern, aber auch, weil er nicht glaubt, "dass China oder Brasilien einer rechtlich verbindlichen Bindung ihrer Unternehmen zustimmen".

© SZ vom 25.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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