Markenstreit:Ist diese Schokoriegel-Form "geistiges Eigentum"?

Markenstreit: Vier zusammenhängende Schoko-Barren - dieses Design ließ Nestlé schützen.

Vier zusammenhängende Schoko-Barren - dieses Design ließ Nestlé schützen.

(Foto: imago stock&people)

Nestlé, der Hersteller von Kitkat, findet: Ja. Das Unternehmen ließ die Riegel als Marke eintragen. Doch nun erlebt es vor Gericht eine schwere Niederlage.

Von Charlotte Theile, Zürich

Ein Schokoriegel, der in vier gleich große Balken aufgeteilt ist. Sie wissen, von welchem Produkt die Rede ist? Dann hat der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé gerade einen Punkt gelandet. Sie haben keine Ahnung, was das jetzt für ein Riegel sein soll? Bitte schön, Punkt für die Gegenseite, die Firma Cadbury, die inzwischen zum Nestlé-Konkurrenten Mondelēz gehört. Klingt albern?

Die Frage, um die sich Nestlé mit Cadbury - und vielen anderen Unternehmen - vor Dutzenden Gerichten in aller Welt streitet, lässt sich aber tatsächlich auf diese Grundsatzentscheidung herunterbrechen: Wird der Schoko-Riegel mit vier Balken vom Konsumenten klar als Kitkat-Riegel erkannt?

An diesem Donnerstag hat sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg mit dieser Frage auseinandergesetzt. Nestlé hat sich die Form des Riegels beim europäischen Markenamt EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) schützen lassen. Cadbury klagte dagegen - und bekam recht. Das EUIPO hätte die Form des Schoko-Riegels nicht ohne Weiteres als geistiges Eigentum des größten Nahrungsmittelkonzerns der Welt mit Sitz im schweizerischen Vevey anerkennen dürfen.

Erst im November hatte Nestlé in Singapur eine Niederlage erlitten. Das Appellationsgericht des Stadtstaates entschied, dass der Nestlé-Konkurrent Petra Foods einen Riegel produzieren darf, der Kitkat täuschend ähnlich sieht. Es sei den Schweizern nicht gelungen, zu belegen, dass allein die Form als Original-Merkmal gilt, begründeten die Richter ihr Urteil. Erst mit der blickdichten roten Verpackung würden Schokolade und Waffeln für die Verbraucher zu Kitkat. Zudem führte Petra Foods ein praktisches Argument an: Die vier Balken seien für die Massenproduktion einfach am besten geeignet.

In Deutschland dagegen konnte der Schweizer Konzern einen Kitkat-Prozess gewinnen: Der Name "Twin Break", unter dem der deutsche Hersteller Griesson-de Beukelaer seine Schokoladenwaffel verkauft hatte, ähnele zu sehr dem Slogan "Have a break, have a Kitkat", befanden die Richter im Februar. Die "ikonische Form", die Nestlé seinem Schoko-Riegel attestiert, ist deutlich schwieriger zu schützen. Dass Kitkat seit seiner Gründung 1935 die gleiche Form hat und daher "als Markenzeichen geschützt" werden müsse, wie Nestlé argumentiert, reicht nicht aus. Nur eine Form, die Konsumenten direkt erkennen, kann geschützt werden. Ein prominentes Beispiel könnte sich Nestlé nur ein paar Kilometer entfernt anschauen: Die bekannteste Schweizer Schokolade, Toblerone.

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