Markenrechte:Freiheit für den Schokobären

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Lindt gewinnt gegen Haribo im Rechtsstreit um einen Schoko-Teddy; das Urteil zur Sparkassen-Farbe ist vertagt.

Von Meike Schreiber und Felicitas Wilke, München

Knopfaugen, Stupsnäschen und ein freundliches Lächeln auf der Goldfolie: So friedfertig wie der Lindt-Schokobär dreinblickt, ist es schwer zu glauben, dass er seit drei Jahren viel Zeit auf deutschen Anklagebanken verbringt. Seit der Schweizer Schokoladenhersteller den gülden schimmernden Teddy 2011 auf den Markt gebracht hat, versucht Haribo, ihn verbieten zu lassen - wegen seiner Ähnlichkeit mit dem berühmten Goldbären. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass Lindt den Schokoteddy weiterhin verkaufen darf.

Auf den ersten Blick erscheint es paradox. Da gibt es die Gummibären, die Goldbären heißen, aber grün, weiß, rot, orange oder gelb sind. Und dann ist da der in Goldfolie verpackte Schokobär, der zwar nicht Goldbär heißt, aber laut Haribo stark daran erinnert. Und den gibt es schließlich schon seit 48 Jahren. Obwohl der Lindt-Bär ganz farbneutral "Lindt Teddy" heißt, sah Haribo seine Markenrechte verletzt. Haribo berief sich unter anderem auf eine Umfrage, die besagte, dass Konsumenten die Goldbären vermehrt nicht mehr der richtigen Marke zuordnen, seit der Schokobär auf dem Markt ist.

Lindt konterte, Gummibären und Schokoteddys seien unterschiedliche Produkte, bei denen keine Verwechslungsgefahr bestehe. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln Haribo recht gegeben, in der Berufung entschied das dortige Oberlandesgericht zugunsten von Lindt. Die Richter in Karlsruhe schlossen sich nun letzterem Urteil an. In der Begründung heißt es, zwischen dem größeren Schokobären und den kleinen Gummibärchen bestehe keine Verwechslungsgefahr. Auch eine falsche Verknüpfung von Produkt und Hersteller sei eher unwahrscheinlich.

Der Markenstreit zwischen den deutschen Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot geht derweil weiter. Der BGH wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg müsse ihn neu prüfen, hieß es in Karlsruhe. Die Sparkassen wollen den Spaniern verbieten, die Farbe auf dem deutschen Markt zu verwenden. 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre Filialen.

Die Santander-Bank benutzt seit den 1980er-Jahren weltweit den fast gleichen Ton. Die Sparkassen fürchten, ihre Kunden könnten sie mit Santander verwechseln. Außerdem wollen sie nicht aufgeben, was Unternehmen nur selten gelingt: ihre Farbe schützen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Farbe mit der Marke verbindet, wie beim Lila der Milka-Schokolade. "Je länger Santander auf dem Markt ist, desto eher wird das Sparkassen-Rot verwässert. Dadurch wird es für die Sparkassen schwieriger, diese Farbe für sich zu reklamieren", sagt Julia Schönbohm von der Kanzlei Linklaters.

© SZ vom 24.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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