Markenrecht:Käfer attackiert Kaefer

Feinkost Käfer in der Schrannenhalle in München, 2011

Eine Mitarbeiterin von Feinkost Käfer beim Sortieren von Kaffeekannen und Weißwurst-Terrinen.

(Foto: Robert Haas)
  • Zwischen dem Münchner Unternehmen Feinkost Käfer und dem Porzellanhaus Kaefer aus dem Hunsrück ist ein erbitterter Markenrechtsstreit entbrannt.
  • Die Münchner verlangen, dass die Porzellan-Schwestern ihren Online-Shop umbenennen und die Domain ihres Onlineshops wieder freigeben.

Von Vivien Timmler

Wie gut, dass Tiere aus der Familie der Coleoptera ihre Ansprüche nicht gerichtlich geltend machen können. Das wäre ein Durcheinander, bei mehr als 350 000 Käferarten weltweit. Ohnehin genügen schon zwei Käfer, um einen vermeintlich harmlosen Markenstreit eskalieren zu lassen.

Gemeint sind das Münchner Unternehmen Feinkost Käfer und das Porzellanhaus Kaefer im 480 Kilometer entfernten Hunsrück. Nach achtzig Jahren friedlicher Koexistenz werfen die Käfers mit Umlaut ihren Namensvettern ohne Umlaut vor, die eigene Marke nicht ausreichend von der ihren abzugrenzen. Den Gastronomen geht es dabei weniger um den Kaefer-Schriftzug an der Fassade des Geschäfts, sondern um den neuen Internetauftritt des Porzellanhauses.

Vor drei Jahren eröffneten die Schwestern Hildegard und Margret Kaefer ihren Onlineshop. Feinkost Käfer hatte sich damals bereits die Domain feinkost-kaefer.de gesichert, nicht aber kaefer-shop.de. Dort verkaufen nun die Schwestern Haushaltswaren. Gleichzeitig lösten sie sich vom Namenszusatz "Porzellanhaus". Deshalb besteht laut Feinkost Käfer nun erhebliche Verwechslungsgefahr. Die Münchner haben eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt.

Auch beim VW Käfer gab es Klärungsbedarf

Hildegard Kaefer hat das schwer getroffen. Ihre Großeltern haben das Porzellanhaus 1924 gegründet, sie arbeitet seit fast 30 Jahren dort. "Ich verstehe den Grund für die ganze Sache gar nicht. Und ich möchte keinen Streit. Am liebsten würden wir uns außergerichtlich einigen", sagt sie. Auch die Käfers betonen, nicht auf eine Klärung vor Gericht aus zu sein. "Wir wollen den Leuten ja nicht ihren Namen verbieten. Wir fordern lediglich einen Zusatz zum Schriftzug", sagt eine Sprecherin von Feinkost-Käfer. In Zeiten von Suchmaschinenoptimierung sei man auf eine genaue Bezeichnung angewiesen.

Rechtlich ist die Sache alles andere als eindeutig. Zunächst hat jede Person das Recht, mit ihrem natürlichen Namen auf den Markt zu gehen, sagt Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther. Ob der Name mit einem erklärenden Zusatz versehen werden muss, kommt bei Gleichnamigen dann unter anderem auf die Branchennähe und die Zeichenähnlichkeit der Firmen an. Welche der Faktoren im Streitfall gegeben sind, muss das Landgericht Frankfurt klären, wenn Kaefers und Käfers am Ende doch dort landen.

Wer nach der URL "kaefer.de" sucht, wird übrigens auf eine Domain des Autobauers Volkswagen geleitet. Dort kann er zwischen zwei Schaltflächen wählen: Kultauto oder Feinkost-Betrieb. Vielleicht ist es an der Zeit, die Website zu aktualisieren. Schließlich gibt es auch noch den Isolierungsspezialisten Kaefer, die Käfer-Zeitung und die Käfer Messuhrenfabrik. Nicht zu vergessen Immobilien Kaefer, Ferienwohnung Käfer und die Spedition Käfer. Und Insektenforscher würden sich über eine Erwähnung sicherlich ebenfalls freuen.

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