Markenrecht:EU-Gericht: "Fack Ju Göhte" verstößt gegen gute Sitten

  • Die Produktionsfirma Constantin Film wollte den Titel ihrer Erfolgstrilogie "Fack Ju Göthe" als Marke schützen lassen.
  • Das Gericht der Europäischen Union lehnt dies ab. Sie hält den Filmtitel für vulgär und daher nicht für schützenswert.
  • Constantin hat noch die Möglichkeit, die Sache vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Der Titel der deutschen Filmtrilogie "Fack Ju Göhte" verstößt nach Ansicht von Richtern gegen die guten Sitten und ist deshalb keine schützenswerte Marke. Der mit dem Filmtitel ähnliche englische Ausdruck "fuck you" sei vulgär und damit auch die angemeldete Marke, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Die Firma Constantin wollte den Titel ihrer Erfolgstrilogie vor gut zwei Jahren als EU-Marke eintragen lassen, um ihn für lizensierte Werbeprodukte zu nutzen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten. Doch daraus wird nun voraussichtlich nichts.

"Fack Ju Göhte" war 2013 der erfolgreichste Film Deutschlands

Nach Ansicht der Europa-Richter spricht auch die große Popularität der Film-Trilogie nicht dafür, den Titel als Marke anzuerkennen. Auch wenn junge Menschen die Ausdrucksweise für akzeptabel hielten, könne dies nicht als Maßstab dienen. Bei der Beurteilung, ob ein Markenname gegen die "guten Sitten" verstoße, müssten die Kriterien einer "vernünftigen Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle" zugrunde gelegt werden, so das Gericht.

Der erste Teil von "Fack Ju Göhte" mit Hauptdarsteller Elyas M'Barek erschien im Jahr 2013 und war damals der erfolgreichste Film des Jahres in Deutschland. Der dritte Teil, der im vergangenen Jahr ins Kino kam, war mit fast sechs Millionen Besuchern erneut der meistgesehene Film. In der Branche gilt der Vertrieb von lizensierten Merchandising-Produkten längst als wichtige Einnahmequelle.

Um doch noch vom Markenschutz zu profitieren, kann Constantin nun innerhalb von zwei Monaten vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Das Gericht müsste dann in letzter Instanz entscheiden, ob der erfolgreiche Filmtitel schützenswert ist.

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