Diese Versicherung, die vom Unternehmen für das Management abgeschlossen wird, hat in den rund 20 Jahren, die sie in Deutschland auf dem Markt besteht, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre, als die ersten D&O-Versicherungen in Deutschland auf den Markt kamen, habe es nur englischsprachige Policen gegeben, erzählt Jürgen Karpf, Versicherungsberater bei Durstin & Kollegen und Vizepräsident des Bundesverbands der Versicherungsberater. "Deutschsprachige Verträge gab es erst Mitte der neunziger Jahre. In einem Fall ist das gesamte Management einer Gesellschaft zurückgetreten, weil diese keine D&O-Versicherung zu vernünftigen Konditionen abschließen konnte."
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Für Eigentümer gelten spezielle Haftungsregeln
Dabei sei natürlich auch der Bedarf geweckt worden, so Karpf. "Versicherungen wollen ja verkauft werden." Davon abgesehen sei die D&O-Versicherung in vielen Fällen sinnvoll, und dies nicht nur bei Aktiengesellschaften, bei denen eine D&O-Versicherung heute weitgehend zum Standard gehört. Die Beschäftigung mit dem Thema lohne sich bei Unternehmen jeder Größenordnung, so der Versicherungsberater. "Betriebsfremde Geschäftsführer tun sich mit einer D&O-Versicherung immer leichter", so Karpf. In kleinen und familiengeführten Unternehmen sei die Versicherung dagegen sicherlich weniger wichtig, zumindest, solange keine Insolvenz drohe. "Wenn jedoch die Insolvenz vor der Tür steht und damit zu rechnen ist, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar macht, ist es für den Abschluss einer solchen Versicherung zu spät."
Aber auch bei einer abgeschlossenen D&O-Versicherung war lange Zeit zu beachten, dass bei vielen Anbietern so genannte Eigenschäden, das heißt Ansprüche der versicherten Personen, die selbst am Unternehmen beteiligt sind, nicht ersetzt wurden - wenn der Anteil am Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz, in der Regel 15 bis 25 Prozent, übersteigt. Seit 2007 verzichten einzelne Versicherer völlig auf diesen Ausschluss.
Konditionen sind verhandelbar
Über die jeweiligen Leistungen einer D&O-Versicherung können Kunden derzeit nach Angaben von Karpf auch verhandeln. Nachdem die D&O-Versicherungen um das Jahr 2002 die Preise deutlich angehoben und die Leistungen reduziert hatten, sei der Markt inzwischen wieder gut für den Kunden. Dies sollte allerdings nicht zu einem blinden Abschluss irgendeiner Police führen, warnt Karpf. "Die Vertragsbedingungen und Qualität der verschiedenen Anbieter sind sehr unterschiedlich, es gibt Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent."
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(sueddeutsche.de/sme/mel)
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