Die SPD setzt bei der Begrenzung überhöhter Managergehälter vor allem auf mehr Transparenz. Eine gesetzliche Deckelung von Gehältern und Abfindungen lehnen die Finanzexperten der Partei dagegen ab.
Das geht aus einem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe hervorgeht. Stattdessen müsse in den Aufsichtsräten wieder "mit mehr Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein" entschieden werden. So sollte statt besonderer Ausschüsse wieder das gesamte Kontrollgremium über die Vorstandsverträge entscheiden.
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Die SPD-Arbeitsgruppe hält nichts von einer gesetzlichen Deckelung von Gehältern und Abfindungen. (© Foto: iStock)
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Exorbitante Einkommen und ihr Zweck
Die Expertenrunde unter Leitung von Vize-Fraktionschefs Joachim Poß soll im Auftrag der SPD-Spitze Schlüsse aus der Debatte ziehen. In dem Bericht heißt es, innerhalb weniger Jahre hätten sich die Einkommen der Dax-Vorstände vom 14-fachen des durchschnittlichen Belegschaftsgehalts auf das 44-fache erhöht.
Mit Leistung und Verantwortung habe das nichts zu tun. Die exorbitanten Einkommen von Topmanagern seien eine Prämie dafür, dass sie den kurzfristigen Interessen der Anteilseigner an der Steigerung des Aktienwertes die absolute Priorität einräumten.
Die sei auch der Grund dafür, dass die Manager ungerührt gleichzeitig Rekordgewinne in Milliardenhöhe und die Verlagerung von Tausenden Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer verkündeten.
Ein Beispiel sei der finnische Handyhersteller Nokia, der seine Handy-Fertigung von Bochum nach Rumänien verlegt.
In der SPD-Arbeitsgruppe wird neben einer Stärkung des Aufsichtsrates diskutiert, die Hauptversammlungen über die Vorstandsvergütung entscheiden zu lassen. Ob dort die Anteilseigner eine Dämpfung von Gehaltssprüngen beschließen würden, sei aber fraglich. Die Managerbezüge müssten aber auf jeden Fall umfassender dargestellt werden, also auch Pensionszusagen oder langfristige Anreizprogramme.
Schließlich wollen die SPD-Fachleute prüfen, ob der unbegrenzte Steuerabzug von Abfindungen als Betriebsausgabe eingeschränkt werden sollte. Eine entsprechende Regelung finde sich schon im Körperschaftsteuergesetz bei Aufsichtsratsbezügen, die nur zur Hälfte abgesetzt werden dürfen. Ihre Vorschläge will die SPD noch im Frühjahr in die große Koalition einbringen. Der Arbeitsgruppe gehören auch Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl an. Der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion will ebenfalls im Februar Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung beschließen.
(sueddeutsche.de/Reuters/sma/mah)
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