Managergehälter:Im Bann der Millionen

Zwei Top-Manager fordern eine Obergrenze für Managergehälter. Das ist lobenswert - aber von verräterischen Motiven geleitet. Beschämend gerät die Debatte auch deshalb, weil sich ausgerechnet in den Erzländern des Kapitalismus, USA und Großbritannien, wirklich Neues tut. Hierzulande sind nun die Aufsichtsräte gefordert.

Marc Beise

Der letzte Satz ist verräterisch. "Es steht zu befürchten, dass ansonsten Politiker schon aus populistischem Impuls an gesetzgeberische Maßnahmen denken, die im Zweifelsfall die mehrheitliche Unterstützung der Medien finden würden." Damit offenbaren Manfred Gentz und Klaus-Peter Müller, warum sie in einem überraschenden Brief an die Kollegen Aufsichtsratsvorsitzenden der Dax-Konzerne Obergrenzen für Top-Gehälter fordern. Es geht nicht um eigene Einsicht, sondern um die Angst vor Öffentlichkeit und Gesetzgeber.

Berlin, Paris und London gemeinsam gegen Banker-Boni

Überraschender Vorstoß mit verräterischen Motiven: Die Debatte über Topgehälter kommt in Gang.

(Foto: dpa)

Dennoch ist der Vorstoß zu begrüßen. Erstmals zeigen zwei bekannte Führungskräfte, dass sie ihre Arbeit auch auf gesellschaftspolitische Konsequenzen hin reflektieren. Die meisten ihrer Kollegen lehnen das rundherum ab. Sie übersehen dabei, wie sehr sie und ihre Unternehmen Verantwortung für die Akzeptanz der Marktwirtschaft haben.

Vorstandsvorsitzende von großen Unternehmen sind Menschen wie andere auch. Manche sind Raffzähne, die nehmen, was sie kriegen können. Andere sind überzeugt, dass die Verantwortung für Milliarden-Umsätze und sechsstellige Belegschaften Gehälter rechtfertigen, die vielhundertfach über dem Durchschnitt liegen.

In guten Jahren wie 2011 kann sich das auf mehr als 18 Millionen Euro im Jahr summieren wie bei VW-Chef Martin Winterkorn oder auf fast neun Millionen wie im Falle der Chefs von Siemens und Daimler, Peter Löscher und Dieter Zetsche. In schlechten Jahren sind's vielleicht ein paar Millionen weniger. Oder auch nicht: Die Fälle sind leider nicht selten, wo massivem Misserfolg dennoch eine Steigerung der Bezüge gegenübersteht. Das erklärt sich dann durch die Längerfristigkeit der Absprachen: Bezahlt wird möglicherweise für einen Erfolg, der schon Jahre zurückliegt.

Selbst Exzesse sind gelegentlich Ergebnis guten Willens. Weil der Wunsch aufkam, auch die Chefs nach Leistung zu bezahlen, hat man sich vor Jahren schon weitgehend vom Fixgehalt verabschiedet. Der Großteil der Bezüge ist seither variabel ("Boni") und zum Beispiel an den Aktienkurs gekoppelt, der den Wert einer Kapitalgesellschaft anzeigt. Weil die Börse aber typischerweise Einsparorgien honoriert, wurde mitunter am höchsten bezahlt, wer am grausamsten mit der Belegschaft umsprang. An den Vergütungssystemen wird deshalb seit Jahren herumgedoktert - mit dem Ergebnis, dass alles immer komplizierter wird.

Am Ende gibt es nur ein Kriterium, das klipp und klar ist: die Obergrenze. Da muss ansetzen, wer ein Zeichen setzen will.

Manager bedienen sich, Gewerkschaften decken das

Allerdings ist hier nicht der Staat gefordert. In einer Marktwirtschaft sollen sich die Preise und eben auch die Gehälter am Markt bilden. Wenn Eigentümer von Unternehmen (Porsche) oder Investoren bei Aktiengesellschaften (Deutsche Bank) bereit sind, ihre Chefs fürstlich zu entlohnen, ist das ihre Entscheidung. Wohl aber muss man diese Eigentümer drängen, selbst ihre Nachlässigkeit zu überdenken. Obergrenzen ("Caps"), wie Müller und Gentz sie fordern, sind sinnvoll, weil sie die richtigen Anreize und Signale setzen. Bisher aber ist außer einigen milden Appellen nichts geschehen. Die Manager bedienen sich untereinander, und die Gewerkschaften decken das, weil sie anderswo Vergünstigungen für die Belegschaft rausholen.

Es ist beschämend, dass es ausgerechnet USA und Großbritannien sind, Erzländer des Kapitalismus, wo sich Neues tut. In ersten Fällen rebellieren die Eigentümer und verschärften die Kriterien fürs Chefgehalt. In Deutschland machte soeben Sparkassen-Präsident Heinrich Haasis von sich reden. Er feuerte den Chef der Deka-Bank wegen überhöhter Bonusforderungen und berief sich dabei auf Vergütungsprinzipien der Bank.

Diese gibt es auch für den privatwirtschaftlichen Bereich. Nach dem Aktiengesetz soll die Bezahlung der Vorstände "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds" stehen. Was "angemessen" ist, entscheiden sinnvoll im konkreten Fall die jeweiligen Eigentümer und ihre Vertreter, die Aufsichtsräte. Nicht angemessen jedenfalls ist Untätigkeit.

Im deutschen Management bedarf es dringend einer transparent geführten Gehälterdebatte. Willkommen sind auch Vorstandschefs, die für sich selbst abwinken und zum Beispiel sagen: Fünf Millionen Euro sind genug.

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