Diese Situation ist es, aus der dann die schlagzeilenträchtigen "goldenen Handschläge" oder "Abfindungssummen in Millionenhöhe" entstehen. Diese Titulierung geht aber meist am tatsächlichen Sachverhalt vorbei, so Rechtsanwältin Glock. "Es handelt sich hierbei nicht um Abfindungen, sondern lediglich um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung für die vereinbarte Laufzeit, das heißt, es werden dann die zu beanspruchenden restlichen Gehälter als einmalige Abfindung ausgezahlt, wobei der Zinsvorteil abschlägig gerechnet wird."

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Der Rat von Fachanwälten macht sich bezahlt

Wenn Unternehmen diese Zahlungen nicht leisten wollen oder das Dienstverhältnis aus der Sicht des Organs ungerechtfertigt kündigen und es zur juristischen Auseinandersetzung kommt, zeigt sich eine weitere Besonderheit des Dienstvertrags. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag werden Rechtstreitigkeiten nicht vor dem Arbeits-, sondern vor dem Zivilgericht verhandelt - was bedeutet, dass das Organ bei einem hohen Streitwert einen entsprechenden Gerichtskostenvorschuss zur Zustellung einer Klage leisten muss.

Vor diesem Hintergrund hält Glock denn auch spezielle Rechtschutzversicherungen für solcherart Vertragsstreitigkeiten für überlegenswert. Noch entscheidender sei aber der Schritt, der ganz zu Anfang getan werden muss: die Vertragsgestaltung. "Aufgrund der vielen Besonderheiten eines Dienstvertrags ist das Hinzuziehen von Fachanwälten mehr als ratsam", sagt Glock. "Und angesichts dessen, was dabei gestaltet wird, ist ein solcher Schritt für das Organ immer lohnend."

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  1. Der goldene Handschlag
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(sueddeutsche.de/sme/mel)