Werden Manager von ihrer Position abberufen folgen oft Abfindungen in Millionenhöhe. Warum es für sie trotzdem ratsam ist, eine spezielle Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Manager sind nicht die einzigen, denen Berufsrechtschutzversicherungen angedient werden. Aufgrund der besonderen Form des Vertragsverhältnisses zum Unternehmen sind diese Policen aber speziell ausgestaltet. Organe, wie Vorstände und Geschäftsführer juristisch genannt werden, haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern keine gewöhnlichen Arbeitsverträge, mit allen sich daraus ergebenden Rechten, sondern Dienstverträge.
Bild vergrößern
Der befristete Dienstvertrag ermöglicht Managern trotz vorzeitiger Abberufung aus dem Amt die noch ausstehenden Gehälter als einmalige Abfindung ausgezahlt zu bekommen. (© Foto: ddp)
Anzeige
In diesen werden grundsätzlich drei Bereiche geregelt: Aufgabe und Verantwortungsbereich des Organs, die Vergütung sowie die Dauer des Dienstvertrages. "In aller Regel werden solche Dienstverträge befristet für die Dauer von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen", sagt Jutta Glock von der in diesem Rechtsgebiet spezialisierten Anwaltskanzlei Glock & Professionals.
Die Befristung ist weder bei Vorständen noch bei Geschäftsführern gesetzlich vorgeschrieben. Dass sie dennoch sinnvoll ist, liegt an den relativ kurzen Kündigungsfristen, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten.
Vor- und Nachteile eines Dienstvertrages
Ein Kündigungsschutz, wie er bei Arbeitnehmern nach sechs Monaten Unternehmenszugehörigkeit greift, gibt es für Organe nicht. Diese können vom Aufsichtsrat sowie den Gesellschaftern in ihrer Funktion als Organ unter bestimmten Voraussetzungen abberufen werden. "Bei einem unbefristeten Vertrag würde dann die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, die nach einem Ablauf von zwei Jahren vier Wochen zum Monatsende beträgt", sagt Glock. "Dass sich darauf keiner einlassen will und kann, ist verständlich. "
Bei einem befristeten Vertrag ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, wie es sie auch bei normalen Arbeitsverträgen gibt, bleibt hiervon unberührt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, das Organ wird aber dennoch abberufen, ergibt sich eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Situation: Trotz der gesellschaftrechtlichen Abberufung bleibt das Anstellungsverhältnis bestehen. Denn wenn auch der befristete Dienstvertrag die Position innerhalb des Unternehmens nicht sichern kann, so bieten die Abberufungsgründe zumeist keinen außerordentlichen Kündigungsgrund.
Lesen Sie weiter: Wie millionenschwere Abfindungssummen entstehen.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Mexikos nördliche Industriemetropole Monterrey ist das Symbol für den Aufstieg des Landes. Doch jetzt herrscht Krieg in der Stadt. Seit Monaten liefern sich Drogenbanden und Milizen einen erbitterten Kampf. Report Jetzt lesen ...
- Thema
- Management-Versicherung RSS
- Management-Versicherungen Spitzenposition = Spitzenrisiko 19.08.2008
- Managerhaftpflicht Zwei Buchstaben für die Sicherheit: D&O 13.08.2008
- Rechtschutz für Manager Ein Prozess kann teuer werden 14.08.2008
- Manager-Quiz Wer war das noch einmal? 10.09.2008
- Strafverfolgung Vom Schreibtisch in den Knast 03.09.2008
- Manager in Prozessen Aus dem Chefsessel vor Gericht 03.09.2008
- Manager in Prozessen Aus dem Chefsessel vor Gericht 03.09.2008
Premier kämpft um die Macht