Maklergebühr:Mit Tricks gegen das Bestellerprinzip

Bald gilt: Wer einen Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Allerdings könnten die neuen Regeln umgangen werden - etwa über hohe Ablösesummen für Möbel.

Von Christopher Eichfelder

Geringere Mieterhöhungen und endlich keine Provision mehr: Ab 1. Juni soll sie kommen, die Entlastung für Mieter in Deutschland. Mit der Mietrechtsnovellierung will die Bundesregierung unter anderem die stark steigenden Mieten deckeln. Künftig darf die Miete in neuen Verträgen die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um maximal zehn Prozent übersteigen. Außerdem gilt dann das "Bestellerprinzip": Für den Makler soll dann nur noch derjenige zahlen, der ihn auf Immobiliensuche geschickt hat. Das klingt gut, allerdings gehen die Makler selbst davon aus, dass ein Teil ihrer Kollegen weiter Provisionen auf Wohnungssuchende abwälzen wird. Vor solchen Methoden wird deshalb gewarnt:

Der nachträgliche Suchauftrag

Eine Möglichkeit wäre, die Kosten über einen nachgereichten, schriftlichen Auftrag des Mieters an diesen zu übertragen. Nur wer das Dokument unterschreibt, bekäme dann die Immobilie zugesprochen. Tobias Danker, der mit seinem Unternehmen Property Branders selbst Immobilien vermarktet, hat davon bereits gehört: "Die Branche ist von vielen schwarzen Schafen besetzt, da ist so etwas schon vorstellbar."

Überhöhte Ablösezahlungen

Auch eine Umgehung über Abstandszahlungen für Möbel ist denkbar - wenn Makler und Vermieter zusammenarbeiten. Bei begehrten Wohnungen wird dann zum Beispiel eine überhöhte Ablöse für die Küche verlangt. "Dann kostet die Küchenzeile im Wert von 3000 Euro eben 3500 Euro", erklärt Danker. Der Mehrerlös daraus ersetzt die Maklerprovision und wird im Nachhinein unter Makler und Vermieter aufgeteilt.

Zusammenarbeit mehrerer Makler

Ein Makler wird vom Vermieter beauftragt, ein anderer von den Wohnungsinteressenten: In dieser Variante würden Makler in Kooperationen zusammenarbeiten. Makler, die von Vermietern beauftragt sind, wenden sich dann direkt an von Mietern beauftragte Kollegen. Letztendlich entstünde nur ein Vertrag - bezahlt würde die Provision aber in der Regel vom Mieter. Das Modell ist jedoch illegal, weil das Gesetz vorsieht, dass der Makler nur für denjenigen aktiv ist, der ihn beauftragt hat und bezahlt.

Versteckte Angebote im Internet

Diese Methode funktioniert, wenn Vermieter und Verkäufer ihre Angebote auf eine Webseite stellen, die im Normalfall nur Makler finden können. Das ist dank einer Datei möglich, die an die Angebotsseite angefügt wird und diese für Suchmaschinen unauffindbar macht. Wohnungsinteressenten sind dann möglicherweise gezwungen, einen Makler zu beauftragen, um einen Zugang zu den versteckten Angeboten zu bekommen.

Laut Ulrich Ropertz, dem Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, besteht schon heute ein Risiko, auf Umgehungsgeschäfte hereinzufallen - "die Gefahr ist aber gering, weil die Makler wissen, dass Mieter dagegen klagen können." Drei Jahre lang können Provisionen oder versteckte Kosten zurückgefordert werden, außerdem drohen den Maklern Bußgelder in Höhe von 25 000 Euro. Inwiefern das Bestellerprinzip langfristig den Maklerberuf verändern wird, ist nicht absehbar. Mit der Einführung werde "die Nachfrage zumindest kurzfristig zurückgehen", meint Ropertz. Auf lange Sicht könne das Gesetz zu verstärktem Konkurrenzkampf und geringeren Provisionen führen.

Die Neuregelung wird von den Berufsverbänden scharf kritisiert: "Das Bestellerprinzip ist ein politischer Irrweg und völlig praxisfern", sagt Jens-Ulrich Kiesling, Präsident des Immobilienverbands (IVD). Das Gesetz verhindere, dass Wohnungssuchende einen Makler bestellen könnten. Tatsächlich braucht es künftig einen ausschließlichen Auftrag des Immobiliensuchenden, damit dieser die Provision übernehmen muss.

Anders argumentiert der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI): Faktisch würden die Mietinteressenten selbst den Makler beauftragen. Die Makler veröffentlichten nämlich nur Werbung, eine sogenannte Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Letztlich führe die dazu, dass Interessenten selbst den Makler bestellen, schreibt der Verband in einem offenen Brief an den Bundestag. Der Bundesgerichtshof kam im Jahr 2012 zu einer ähnlichen Auffassung.

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